Dienstag, 19. März 2024

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung in Seeshaupt

Bescheinigung P-Konto

Egal, wo Sie in Deutschland wohnen, Sie können eine Bescheinigung von mir bekommen:

Bei der Bescheinigung handelt es sich um die Bescheinigung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände und des Zentralen Kreditausschusses. Diese Bescheinigung wird allgemein akzeptiert.

Zur Erteilung benötige ich einige Angaben, immer bezogen auf den Kontoinhaber:

  • Name, Vorname, Adresse
  • Geburtsdatum,
  • Bank und Kontonummer des P-Kontos (IBAN).
  • Außerdem müssten Sie mir nachweisen, mit Geburtsurkunde, dass Sie Kinder haben und einen Nachweis dafür erbringen, dass Sie Unterhalt zahlen (Kontoauszug) oder dass die Kinder bei Ihnen wohnen (Meldebescheinigung oder Kopie Personalausweis).
  • Leben Sie mit Ihrem Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner zusammen? (Nachweis durch Kopie Personalausweis oder Meldebescheinigung)
  • Wenn Sie nicht mit Ihrem Ehepartner/eingetragenen Lebenspartner zusammen wohnen: Zahlen Sie Unterhalt? (Nachweis durch Kontoauszug)
  • Bekommen Sie Kindergeld und kommt dieses Kindergeld auch auf dieses Konto(Nachweis durch Kontoauszug) Dazu brauche ich auch die Namen und Geburtsdaten der Kinder.
  • Beziehen Sie Geldleistungen, die einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand ausgleichen (bitte Bescheid beilegen) ?
  • Erhalten Sie andere Geldleistungen für Kinder?
  • Erhalten Sie eine einmalige Sozialleistung? (Nicht: Nachzahlung für laufende Leistungen!)
  • Erhalten sie Nachzahlungen von Sozialleistungen?

Für kurzfristige Rückfragen wäre es gut, wenn Sie mir eine Telefonnummer (mobil oder Festnetz) mitschicken könnten, auf der ich Sie erreichen kann.

Wenn Sie selbst Einnahmen aus Arbeitseinkommen haben: Ist auch Ihr Arbeitseinkommen direkt beim Arbeitgeber gepfändet? Unter Umständen ist dann der Pfändungsfreibetrag auf dem Konto zu niedrig. Das müßte im Einzelfall abgeklärt werden.

Bitte versichern Sie noch, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen.

Sie können mir die Unterlagen gerne per Mail oder Fax schicken… oder auch per Post. Selbstverständlich werden alle Informationen vertraulich behandelt.

Die Bescheinigung kostet pauschal 40 € (incl. MwSt),

den Betrag können Sie auf mein Konto bei der Kreissparkasse München Starnberg,

IBAN: DE97 7025 0150 0005 1726 71, BIC: BYLADEM1KMS

überweisen. Bitte geben Sie Ihren Namen an, damit ich die Zahlung zuordnen kann.

Liegen alle Unterlagen vor und ist das Geld auf meinem Konto eingegangen, bekommen Sie anschließend von mir die Bescheinigung im Original zugesandt. Diese können Sie dann bei der Bank einreichen.

Bitte überlegen Sie:

Da Ihnen eine Pfändung ins Haus steht oder bereits läuft, sollten Sie sich überlegen, ob Sie nicht professionelle Hilfe zur Lösung Ihrer finanziellen Probleme in Anspruch nehmen wollen. Oft lassen sich dadurch Pfändungen vermeiden oder rückgängig machen.

Ihre Gläubiger lassen sich durch Profis, nämlich Anwälte und Inkassounternehmen vertreten. Da es sich um deren „täglich Brot“ handelt, sind diese ihnen völlig überlegen. Und Sie wollen das ganz alleine schaffen? Aus Erfahrung kann ich Ihnen sagen: Das funktioniert nicht, Sie werden über den Tisch gezogen. Lassen Sie sich helfen!