Dienstag, 19. März 2024

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung in Seeshaupt

Gerichtsvollzieher

In der Regel sind die Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen nette Menschen und es gibt keine Probleme.

Der Gerichtsvollzieher kommt im Gläubigerauftrag zu Ihnen nach Hause, um zu sehen, ob Sie etwas Wertvolles haben, was sich zur Verwertung eignet.

Sind Sie nicht da, hinterlässt er eine Nachricht für Sie. Rufen Sie ihn/sie an und vereinbaren Sie mit ihm/ihr einen neuen Termin! Ansonsten wird Ihre Wohnung aufgebrochen. Dies ist völlig unnötig und bringt nichts außer weiteren Kosten.

Ihr gesamter ganz normaler Hausrat ist vor Pfändung geschützt.

Dies gilt auch für Ihren normalen Fernseher, Ihren Videorecorder, Ihren Heimcomputer. Sie haben diesbezüglich nichts zu befürchten.

Das „Heimkino“ mit Plasmabildschirm, 100Hz TV mit Dolby Surround system für EUR 3200,– ist allerdings pfändbar und wird im Rahmen einer Austauschpfändung gegen ein normales Fernsehgerät getauscht.

Wertvolle Antiquitäten und Kunstgegenstände, wertvolle Teppiche, Pelze, Sammlungen, wertvoller Schmuck, Autos (egal, welchen Wert diese haben!) …. können gepfändet werden.

Außerdem stellt der Gerichtsvollzieher in der Regel allerlei Fragen, wie

  • Wo arbeiten Sie?

  • Wo haben Sie Ihr Konto?

  • Haben Sie eine Lebens- oder Rentenversicherung?

Sie schulden dem Gerichtsvollzieher hierüber keine Auskunft, also geben Sie auch keine! Diese Auskünfte geben Sie nur im Rahmen der Eidesstattlichen Versicherung.