Dienstag, 19. März 2024

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung in Seeshaupt

Außergerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Versuch der Schuldenregulierung durch das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren

Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren oder der außergerichtliche Einigungsversuch bedeutet, dass Sie – ohne das Gericht in Anspruch zu nehmen – versuchen, sich mit Ihren Gläubigern zu einigen.

In eigener Regie klappt dies meist nicht. Um die Schulden los zu werden oder die Gläubiger hin zu halten, haben Sie mit einzelnen Gläubigern Ratenzahlungen über kleine Beträge vereinbart, die aber in der Regel von den Zinsen, den Anwalts- und Inkassogebühren und Kosten der Mahn- und Vollstreckungsbescheide aufgebraucht werden, ohne die Schulden wirklich abzubauen. Im Gegenteil: Meist reichen die Raten nicht einmal hierfür und die Schulden steigen immer weiter ….. Das heißt für Sie: Sie zahlen in einen Topf ohne Boden… die Überschuldung schreitet weiter fort!

Oder Sie haben bereits mehrmals Ratenzahlungen versprochen, die Sie dann aber aus verschiedenen Gründen nicht einhalten konnten. Die Gläubiger glauben Ihnen nicht mehr.

Deshalb durchlaufen Sie das außergerichtliche Verfahren am besten mit professioneller Hilfe und fachkundiger Beratung.

In meiner Schuldnerberatungsstelle finden wir gemeinsam die Zahlungsverpflichtungen heraus und ordnen sie. Ich schreibe alle Gläubiger an und stelle den letzten Stand der Forderungen fest. Oft ist dies unklar, da immer wieder kleine Raten bezahlt wurden.

Dabei werden die Schuldbeträge samt Kosten und Zinsen auf einen festen Betrag „eingefroren“.

Unter Einbeziehung sämtlicher Gläubiger wird dann ein Plan zur Schuldenbereinigung erstellt. In diesem Plan müssen Sie Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse darlegen und konkret vorschlagen, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt die Forderungen bedient werden sollen. Sind – nach Verhandlungen – alle Gläubiger einverstanden, kommt es zu einem außergerichtlichen Vergleich. Auch hier wird ein Schuldenerlass, eine Art Restschuldbefreiung vereinbart.

Es ist kein gerichtliches Verfahren mehr erforderlich.

Haben nicht alle Gläubiger dem Plan zugestimmt, geht es im gerichtlichen Verfahren weiter.

Unter Umständen ist es auch möglich, Zustimmungen der Gläubiger