Dienstag, 19. März 2024

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Schuldnerberatung und Insolvenzberatung in Seeshaupt

Ersparen Sie sich die Angst und den Ärger

  • sinnlos mit Banken, Inkassounternehmen, dem Finanzamt, Telefongesellschaften und anderen zu verhandeln und auf Druck viel zu hohe Raten zu vereinbaren…
  • Mahnbescheide, Vollstreckungsbescheide, Gerichtsvollzieher, Pfändung, Kontopfändungen, Kontosperre, Lohnpfändung, Vermögensauskunft, Haftbefehl … über sich ergehen lassen zu müssen
  • ein Ansteigen Ihrer Schulden trotz Ratenzahlungen zu erleben

Die Anwälte und Inkassodienstleister, mit denen Sie es zu tun haben, haben sich aufs Geld eintreiben spezialisiert und wissen genau, wie Sie unter Druck gesetzt werden können. Als Laie können Sie sich dagegen nicht wirklich richtig wehren. Deshalb:

Lassen Sie sich helfen!

  • kostenloser erster Termin
  • Termine sofort – ohne lange Wartezeiten!
  • Einzelberatung
  • Aktive Beratung und schnelle und kompetente Hilfe bei anstehenden Problemen
  • P-Konto Bescheinigungen
  • Pfändungsschutzanträge
  • Verbraucherinsolvenz oder Regelinsolvenz (ehemals/noch Selbstständige) ??? Was trifft zu?
  • Beratung und Hilfe auch für Selbstständige
  • Hilfe für ehemalige Geschäftsführer bei fehlender Restschuldbefreiung
  • Hilfe bei Fragen während des Insolvenzverfahrens
  • Begleitung während des Insolvenzverfahrens
  • Hilfe bei drohender Ablehnung der Restschuldbefreiung

Machen Sie keine Schulden mehr:

„Wenn man feststellt ,

dass man in einem Loch sitzt ,

sollte man aufhören zu graben“

Selbst im vermeintlich schlechtesten Fall, nämlich dem, dass man Insolvenzantrag stellen muss, gibt es nach der neuesten Gesetzesnovelle Lichtblicke:

Das Verfahren bis zur Restschuldbefreiung dauert jetzt nur noch maximal 3 Jahre!

Genaueres hierzu unter „Restschuldbefreiung

Noch eine Information vorab:

Allein wegen der Anhäufung von Schulden kann in Deutschland kein Schuldner im Gefängnis landen.

Im Protokoll Nr. 4 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 16. September 1963 in § 1 heißt es: „Niemandem darf die Freiheit allein deshalb entzogen werden, weil er nicht in der Lage ist, eine vertragliche Verpflichtung zu erfüllen.“