Insolvenz in Eigenverwaltung

Insolvenz in Eigenverwaltung

Wenn du als Unternehmer mit Zahlungsschwierigkeiten konfrontiert bist und nach einer Lösung suchst, die dir erlaubt, dein Unternehmen selbst zu sanieren und die Kontrolle zu behalten, dann ist die Insolvenz in Eigenverwaltung oft die passende Antwort. Dieser Text richtet sich an Geschäftsführer, Vorstände und Inhaber von Unternehmen, die sich in einer finanziellen Krise befinden und die Weichen für eine erfolgreiche Restrukturierung stellen möchten.



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Was bedeutet Insolvenz in Eigenverwaltung?

Die Insolvenz in Eigenverwaltung, auch bekannt als Eigenverwaltung oder Insolvenzplanverfahren, ist ein spezielles Insolvenzverfahren, das Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten eine Möglichkeit bietet, sich unter eigener Leitung zu sanieren. Im Gegensatz zur Regelinsolvenz, bei der ein externer Insolvenzverwalter bestellt wird, bleibt die Geschäftsführung des Unternehmens weiterhin im Amt und ist verantwortlich für die operative Fortführung und die Ausarbeitung des Insolvenzplans. Ziel ist es, das Unternehmen zu restrukturieren, zu sanieren und so den Fortbestand zu sichern. Dies geschieht oft in enger Zusammenarbeit mit einem vom Gericht bestellten Sachwalter, der die Geschäftsführung überwacht und die Gläubigerinteressen wahrt.

Voraussetzungen für die Insolvenz in Eigenverwaltung

Damit ein Unternehmen die Insolvenz in Eigenverwaltung beantragen kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung ist die sogenannte „drohende Zahlungsunfähigkeit“ oder „Zahlungsunfähigkeit“. Das bedeutet, das Unternehmen kann seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen. Darüber hinaus muss die Eigenverwaltung im Hinblick auf das Unternehmen und seine Gläubiger eine positive Sanierungsperspektive bieten. Dies bedeutet, dass eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens realistisch erscheinen muss. Die Geschäftsführung muss zudem die Bereitschaft und Fähigkeit zeigen, die Sanierung aktiv voranzutreiben und einen Insolvenzplan zu entwickeln. Nicht jeder Fall ist für die Eigenverwaltung geeignet; insbesondere bei einer bereits fortgeschrittenen Zahlungsunfähigkeit oder wenn das Vertrauen der Geschäftspartner stark erschüttert ist, kann ein Regelinsolvenzverfahren die bessere Wahl sein. Die Beantragung erfolgt durch einen Antrag beim zuständigen Insolvenzgericht, der die Gründe für die finanzielle Notlage darlegt und die geplante Vorgehensweise erläutert.

Der Ablauf des Verfahrens in Eigenverwaltung

Das Verfahren der Eigenverwaltung gliedert sich in mehrere Phasen, die darauf abzielen, das Unternehmen zu stabilisieren und eine nachhaltige Lösung zu erarbeiten.

  • Antragstellung und vorläufige Eigenverwaltung: Zunächst stellt die Geschäftsführung des Unternehmens einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beim zuständigen Insolvenzgericht. Nach Prüfung der Unterlagen kann das Gericht das Verfahren eröffnen und die Eigenverwaltung anordnen. Oft wird zunächst eine vorläufige Eigenverwaltung angeordnet, in der die Geschäftsführung bereits unter der Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters steht.
  • Erstellung des Insolvenzplans: Dies ist die zentrale Phase des Verfahrens. Die Geschäftsführung erarbeitet gemeinsam mit externen Beratern einen umfassenden Insolvenzplan. Dieser Plan enthält detaillierte Maßnahmen zur Sanierung des Unternehmens, wie beispielsweise Restrukturierungsmaßnahmen, Kosteneinsparungen, operative Neuausrichtungen, aber auch finanzielle Regelungen für die Gläubiger (z.B. eine Quote, die zurückgezahlt wird).
  • Gläubigerversammlung und Planbestätigung: Der Insolvenzplan wird der Gläubigerversammlung vorgelegt. Dort wird über die Annahme des Plans abgestimmt. Bei Zustimmung der Mehrheit der Gläubiger und des Gerichts wird der Insolvenzplan rechtskräftig.
  • Umsetzung des Plans: Nach der Bestätigung des Insolvenzplans wird dieser konsequent umgesetzt. Die Geschäftsführung ist weiterhin verantwortlich und arbeitet daran, die im Plan festgelegten Ziele zu erreichen. Der Sachwalter überwacht die Umsetzung.
  • Aufhebung des Verfahrens: Sobald der Insolvenzplan vollständig erfüllt ist und die finanziellen Verpflichtungen gegenüber den Gläubigern nachgekommen wurde, hebt das Gericht das Insolvenzverfahren auf. Das Unternehmen kann so saniert und fortgeführt werden.

Vorteile der Insolvenz in Eigenverwaltung

Die Eigenverwaltung bietet eine Reihe von entscheidenden Vorteilen für Unternehmen in der Krise, die sie von der Regelinsolvenz abheben.

  • Kontinuität der Geschäftsführung: Der größte Vorteil ist, dass die bewährte Geschäftsführung im Amt bleibt. Sie kennt das Unternehmen, die Marktmechanismen und die Mitarbeiter am besten. Dies vermeidet den Know-how-Verlust, der mit dem Wechsel zu einem externen Verwalter einhergehen kann.
  • Schnellere und flexiblere Entscheidungsfindung: Da die interne Führungsebene das Ruder behält, können Entscheidungen oft schneller und flexibler getroffen werden, was in einer Krisensituation essenziell ist.
  • Erhalt von Kunden- und Lieferantenbeziehungen: Die Fortführung des Geschäftsbetriebs durch die eigene Geschäftsführung kann dazu beitragen, das Vertrauen von Kunden und Lieferanten aufrechtzuerhalten, was für den Erfolg einer Sanierung unerlässlich ist.
  • Bessere Chancen auf Arbeitsplatzerhalt: Durch die Sanierung aus eigener Kraft sind die Chancen oft höher, Arbeitsplätze zu erhalten und das Unternehmen als Ganzes zu retten.
  • Potenziell höhere Gläubigerquote: Wenn die Sanierung erfolgreich ist, können die Gläubiger oft eine höhere Quote ihrer Forderungen erhalten, als dies in einer Liquidation des Unternehmens der Fall wäre.
  • Diskretion: Das Verfahren kann diskreter ablaufen als eine Regelinsolvenz, was sich positiv auf das Image des Unternehmens auswirken kann.

Rolle des Sachwalters

Der Sachwalter spielt eine entscheidende Rolle im Verfahren der Eigenverwaltung. Er ist kein Insolvenzverwalter im klassischen Sinne, der das Unternehmen verwaltet und abwickelt. Vielmehr ist seine Aufgabe, die Geschäftsführung zu überwachen und zu unterstützen. Er prüft die Angemessenheit der Maßnahmen der Geschäftsführung, wahrt die Gläubigerinteressen und berichtet regelmäßig an das Gericht und die Gläubiger. Der Sachwalter agiert als eine Art Treuhänder, der sicherstellt, dass das Verfahren ordnungsgemäß abläuft und die Ziele der Sanierung verfolgt werden. Er fungiert als Bindeglied zwischen der Geschäftsführung, dem Gericht und den Gläubigern und trägt wesentlich zur Transparenz und Objektivität des Verfahrens bei.

Die Sanierungsfähigkeit als Schlüssel

Die entscheidende Frage bei jeder Insolvenz in Eigenverwaltung ist die der Sanierungsfähigkeit. Das bedeutet, es muss eine realistische Einschätzung darüber geben, ob das Unternehmen trotz seiner aktuellen finanziellen Probleme eine Zukunft hat. Diese Einschätzung basiert auf verschiedenen Faktoren:

  • Geschäftsmodell: Ist das zugrundeliegende Geschäftsmodell noch tragfähig und zukunftsfähig? Gibt es eine Nachfrage nach den Produkten oder Dienstleistungen des Unternehmens?
  • Marktumfeld: Wie ist die Wettbewerbssituation? Gibt es externe Faktoren wie technologische Umbrüche oder regulatorische Änderungen, die das Unternehmen beeinflussen?
  • Operative Stärken: Verfügt das Unternehmen über Kernkompetenzen, qualifiziertes Personal und eine funktionierende Infrastruktur, auf denen aufgebaut werden kann?
  • Finanzielle Struktur: Lassen sich die bestehenden Schulden durch operative Gewinne oder durch eine Umschuldung/Restrukturierung bewältigen?
  • Management-Kompetenz: Ist die Geschäftsführung in der Lage, die notwendigen Veränderungen umzusetzen und das Unternehmen wieder auf Kurs zu bringen?

Ohne eine glaubwürdige Sanierungsperspektive ist eine Insolvenz in Eigenverwaltung nicht sinnvoll und würde das Verfahren nur unnötig verzögern.

Kosten der Eigenverwaltung

Die Kosten eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung können erheblich sein. Sie setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen:

  • Gerichtsgebühren: Diese richten sich nach der Höhe der festgestellten Verbindlichkeiten.
  • Kosten des Sachwalters: Die Vergütung des Sachwalters ist gesetzlich geregelt und hängt ebenfalls von der Höhe der Verbindlichkeiten ab.
  • Beratungskosten: Da die Geschäftsführung in der Regel auf externe Expertise zurückgreift (z.B. auf spezialisierte Anwälte und Sanierungsberater), fallen hierfür signifikante Kosten an. Diese sind oft ein wesentlicher Faktor, der bei der Entscheidung für oder gegen die Eigenverwaltung berücksichtigt werden muss.
  • Personalkosten: Die Fortführung des Geschäftsbetriebs und die Sanierungsmaßnahmen können zusätzliche Personalkosten verursachen.

Es ist wichtig, dass diese Kosten im Insolvenzplan berücksichtigt und realistisch kalkuliert werden, um die Finanzierbarkeit der Sanierung sicherzustellen.

Abgrenzung zur Regelinsolvenz

Der Hauptunterschied zur Regelinsolvenz liegt in der Person, die das Unternehmen verwaltet. In der Regelinsolvenz wird ein externer Insolvenzverwalter bestellt, der die vollständige Kontrolle über das Unternehmen übernimmt. Die Geschäftsführung scheidet in der Regel aus. Bei der Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung die operative Verantwortung unter der Aufsicht eines Sachwalters. Dies führt zu unterschiedlichen Schwerpunkten: Die Regelinsolvenz zielt oft auf eine geordnete Abwicklung und Verwertung des Vermögens ab, während die Eigenverwaltung klar auf die Fortführung und Sanierung des Unternehmens ausgerichtet ist.

Wann ist Eigenverwaltung die richtige Wahl?

Die Insolvenz in Eigenverwaltung ist dann die richtige Wahl, wenn:

  • eine positive Fortführungsperspektive für das Unternehmen besteht.
  • die Geschäftsführung über die notwendige Kompetenz und den Willen verfügt, das Unternehmen eigenverantwortlich zu sanieren.
  • die Kunden und Lieferanten dem Unternehmen weiterhin Vertrauen entgegenbringen.
  • eine schnelle und flexible Reaktion auf die Krise möglich und notwendig ist.
  • das Unternehmen über funktionierende operative Strukturen verfügt, die als Basis für die Sanierung dienen können.

Bei schweren, strukturellen Problemen oder einem gravierenden Vertrauensverlust kann die Regelinsolvenz sinnvoller sein.

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Aspekt Insolvenz in Eigenverwaltung Regelinsolvenz
Verwaltung des Unternehmens Geschäftsführung bleibt im Amt, unter Aufsicht des Sachwalters Externer Insolvenzverwalter übernimmt die vollständige Kontrolle
Ziel Sanierung und Fortführung des Unternehmens Oft Abwicklung und Verwertung von Vermögenswerten, ggf. auch Fortführung
Geschäftsführer-Rolle Bleibt operativ verantwortlich, muss aber kooperieren Tritt in der Regel zurück
Entscheidungsfindung Schneller, flexibler durch interne Kenntnisse Kann langsamer sein, da externer Verwalter sich einarbeiten muss
Kostenstruktur Kann durch externe Beraterberatung hoch sein, aber auch durch Fortführung des Geschäftsbetriebs besser kontrollierbar Kosten des Insolvenzverwalters, oft auch Beraterkosten
Image & Vertrauen Kann Vertrauen erhalten, wenn Management kompetent agiert Kann Imageschaden bedeuten, aber auch einen „Neuanfang“ signalisieren

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Insolvenz in Eigenverwaltung

Was ist der Hauptunterschied zwischen Eigenverwaltung und Regelinsolvenz?

Der entscheidende Unterschied liegt darin, wer das Unternehmen verwaltet. Bei der Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung die operative Verantwortung und arbeitet unter der Aufsicht eines Sachwalters. Bei der Regelinsolvenz übernimmt ein externer Insolvenzverwalter die vollständige Kontrolle über das Unternehmen.

Welche Vorteile bietet die Eigenverwaltung für meine Mitarbeiter?

Die Eigenverwaltung bietet oft bessere Chancen auf den Erhalt von Arbeitsplätzen, da das Ziel die Sanierung und Fortführung des Unternehmens ist. Die Kontinuität der Geschäftsführung kann auch dazu beitragen, die Unsicherheit bei den Mitarbeitern zu verringern.

Kann ich als Geschäftsführer nach einer Eigenverwaltung weiter im Unternehmen tätig sein?

Ja, das ist das primäre Ziel der Eigenverwaltung. Wenn die Sanierung erfolgreich ist und der Insolvenzplan erfüllt wurde, kann die Geschäftsführung das Unternehmen weiterführen.

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung typischerweise?

Die Dauer kann stark variieren, abhängig von der Komplexität des Falls, der Größe des Unternehmens und der Geschwindigkeit, mit der ein Insolvenzplan erstellt und von den Gläubigern angenommen wird. In der Regel kann ein Verfahren mehrere Monate bis zu einigen Jahren dauern.

Wer bezahlt die Kosten für den Sachwalter und die Berater?

Die Kosten für den Sachwalter und die externen Berater sind Teil der Verfahrenskosten. Sie werden in der Regel aus der Masse des Unternehmens finanziert. Sollte die Masse nicht ausreichen, können unter Umständen öffentliche Mittel oder Bürgschaften in Anspruch genommen werden, dies ist jedoch nicht die Regel.

Bin ich als Geschäftsführer bei der Eigenverwaltung komplett frei in meinen Entscheidungen?

Nein. Die Geschäftsführung handelt zwar weiterhin operativ, muss jedoch die Handlungen und Entscheidungen mit dem vom Gericht bestellten Sachwalter abstimmen und dessen Zustimmung einholen. Der Sachwalter übt eine Aufsichtsfunktion aus, um die Interessen der Gläubiger zu wahren.

Kann ein Unternehmen mit hoher Verschuldung erfolgreich in Eigenverwaltung saniert werden?

Ja, das ist möglich, wenn eine realistische Sanierungsperspektive besteht und ein tragfähiger Insolvenzplan entwickelt werden kann. Die Höhe der Verschuldung ist ein wichtiger Faktor, der im Plan behandelt werden muss, aber kein automatisches Ausschlusskriterium für die Eigenverwaltung darstellt.

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