Wenn Sie auf Rechnung kaufen, stellt sich oft die Frage, wann genau die Zahlung fällig ist. Diese Unsicherheit kann schnell zu Verzugszinsen oder sogar einer negativen Bonität führen. Um Klarheit zu schaffen, beleuchten wir die verschiedenen Fristen und was passiert, wenn Sie den Zahlungstermin verpassen.



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Der Zahlungszeitpunkt beim Kauf auf Rechnung: Gesetzliche Regelungen und übliche Praktiken

Der Kauf auf Rechnung ist eine beliebte Zahlungsart, die Ihnen ermöglicht, Waren oder Dienstleistungen zu erhalten, bevor Sie bezahlen. Dies bietet Ihnen die Flexibilität, die Ware zu prüfen, bevor das Geld den Besitzer wechselt. Gesetzlich gibt es keine pauschale Frist, die für alle Käufe auf Rechnung gilt. Stattdessen orientiert sich der Fälligkeitstermin in erster Linie an den Vereinbarungen zwischen Ihnen als Käufer und dem Verkäufer. Diese Vereinbarungen werden in der Regel im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Händlers oder direkt in der Rechnung ausgewiesen.

Übliche Zahlungsfristen

In der Praxis haben sich verschiedene übliche Zahlungsfristen etabliert, die von Händlern angeboten werden:

  • 14 Tage Zahlungsziel: Dies ist die am häufigsten anzutreffende Frist. Sie haben nach Erhalt der Ware oder der Rechnung in der Regel 14 Tage Zeit, den Betrag zu begleichen. Dies wird oft als „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“ oder ähnlich formuliert.
  • 30 Tage Zahlungsziel: Einige Händler gewähren Ihnen auch ein längeres Zahlungsziel von 30 Tagen. Dies kann besonders bei größeren Anschaffungen oder für Geschäftskunden vorteilhaft sein.
  • Sofort zahlbar: In einigen Fällen kann auch eine sofortige Zahlung erforderlich sein, obwohl dies beim klassischen Kauf auf Rechnung eher die Ausnahme ist.
  • Nach Erhalt der Ware/Leistung: Manche Rechnungen geben explizit an, dass die Zahlung nach Erhalt der Ware oder der Erbringung der Leistung fällig wird, ohne eine konkrete Tagesanzahl zu nennen. In solchen Fällen gilt die gesetzliche Regelung des § 271 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), wonach die Leistung sofort zu erbringen ist, wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde. Bei Geschäften zwischen Unternehmern kann dies anders gehandhabt werden als bei Verbrauchern.

Wichtigkeit der Rechnungsinformationen

Es ist entscheidend, die Angaben auf Ihrer Rechnung genau zu prüfen. Dort finden Sie in der Regel:

  • Das genaue Datum der Rechnungsstellung.
  • Die explizite Angabe des Zahlungsziels (z.B. „zahlbar bis zum TT.MM.JJJJ“ oder „zahlbar innerhalb von X Tagen nach Rechnungsdatum“).
  • Die Bankverbindung des Händlers, an die Sie die Zahlung leisten sollen.
  • Gegebenenfalls Informationen zu Skontoabzügen.

Ohne klare Angaben zum Zahlungsziel kann es zu Missverständnissen kommen. Bei Unklarheiten sollten Sie sich immer direkt an den Händler wenden, um eine präzise Auskunft zu erhalten.

Der Fälligkeitstermin: Was bedeutet das für Sie?

Der Fälligkeitstermin ist der Tag, bis zu dem Ihre Zahlung beim Händler eingegangen sein muss. Es reicht nicht aus, die Zahlung am letzten Tag des Zahlungsziels lediglich zu veranlassen. Die Gutschrift auf dem Konto des Händlers muss bis zum Ende dieses Tages erfolgt sein.

Der Zeitpunkt des Zahlungseingangs

Hier ist es wichtig zu verstehen, dass der Zeitpunkt der Überweisung nicht mit dem Zeitpunkt des Zahlungseingangs identisch ist. Wenn Sie beispielsweise am 14. Tag des 14-tägigen Zahlungsziels eine Überweisung tätigen, kann es aufgrund von Banklaufzeiten durchaus sein, dass das Geld erst ein oder zwei Tage später auf dem Konto des Händlers verbucht wird. In diesem Fall geraten Sie bereits in Zahlungsverzug.

Um dies zu vermeiden, sollten Sie Zahlungen immer einige Tage vor Ablauf des Fälligkeitstermins veranlassen, insbesondere wenn Sie eine Überweisung tätigen. Bei SEPA-Lastschriftmandaten ist der Händler dafür verantwortlich, den Betrag zum vereinbarten Zeitpunkt einzuziehen.

Wann geraten Sie in Zahlungsverzug?

Sie geraten in Zahlungsverzug, wenn Sie trotz Fälligkeit nicht zahlen. Die gesetzlichen Regelungen hierzu finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).

Automatische Verzugseintritt nach § 286 BGB

Nach § 286 Abs. 2 BGB tritt der Verzug auch ohne Mahnung in folgenden Fällen ein:

  • Wenn für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist (z.B. „zahlbar bis zum 31. Mai 2024“).
  • Wenn der Schuldner die Leistung ernsthaft und endgültig verweigert.
  • Wenn besondere Gründe vorliegen, die unter Abwägung der Interessen beider Parteien die sofortige Fälligkeit rechtfertigen.

Bei einem Kauf auf Rechnung mit einem expliziten Zahlungsziel (z.B. „zahlbar innerhalb von 14 Tagen“) tritt der Verzug nicht automatisch mit Ablauf der Frist ein. Vielmehr bedarf es in der Regel einer Mahnung des Gläubigers (Händlers), nachdem der Verzug eingetreten ist. Allerdings kann der Händler in der Rechnung selbst darauf hinweisen, dass der Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit der Rechnung eintritt, wenn Sie nicht zahlen. Dies wird als „bestimmte Frist“ im Sinne des § 286 Abs. 3 BGB betrachtet.

Die Rolle der Mahnung

Wenn kein fester Kalendertag für die Zahlung bestimmt ist und die 30-Tage-Frist nach § 286 Abs. 3 BGB nicht greift, müssen Sie vom Händler gemahnt werden, um in Verzug zu geraten. Eine Mahnung ist eine eindeutige Aufforderung zur Zahlung. Nachdem Sie die Mahnung erhalten haben und die darin gesetzte Zahlungsfrist verstreichen lassen, geraten Sie in Verzug.

Konsequenzen des Zahlungsverzugs

Wenn Sie den vereinbarten Zahlungszeitpunkt überschreiten und in Verzug geraten, können verschiedene negative Konsequenzen auf Sie zukommen.

Verzugszinsen

Einer der häufigsten Folgen ist die Erhebung von Verzugszinsen. Gemäß § 288 BGB können Händler Verzugszinsen verlangen. Für Verbraucher beträgt der gesetzliche Verzugszinssatz derzeit 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, für Unternehmen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Dieser Zinssatz wird regelmäßig angepasst.

Mahngebühren und Inkassokosten

Neben den Verzugszinsen können Händler auch Mahngebühren für die zusätzlichen Kosten ihrer Bemühungen, die Zahlung zu erhalten, geltend machen. Werden Sie weiterhin nicht zahlen, kann der Fall an ein Inkassounternehmen übergeben werden. Dieses wird dann weitere Gebühren und Kosten auf die ursprüngliche Forderung aufschlagen, die Sie tragen müssen.

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Schadensersatzforderungen

In bestimmten Fällen kann der Händler auch weitergehenden Schadensersatz geltend machen, beispielsweise für die Kosten, die ihm durch die Beauftragung eines Inkassodienstes oder die Geltendmachung der Forderung vor Gericht entstehen.

Eintrag bei Auskunfteien (z.B. SCHUFA)

Wenn Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, kann dies auch negative Auswirkungen auf Ihre Bonität haben. Insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Zahlungsrückständen können Händler oder Inkassodienstleister diese Informationen an Auskunfteien wie die SCHUFA weitergeben. Ein negativer Eintrag kann es Ihnen in Zukunft erschweren, Kredite zu erhalten, Verträge abzuschließen oder eben auch auf Rechnung zu kaufen.

Rücktritt des Händlers und Rücknahme der Ware

Bei fortwährendem Zahlungsverzug hat der Händler unter Umständen das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und die bereits gelieferte Ware zurückzufordern. Dies geschieht in der Regel nach Setzen einer angemessenen Nachfrist zur Zahlung.

Tipps zum Vermeiden von Zahlungsverzug

Um unnötige Kosten und negative Konsequenzen zu vermeiden, sollten Sie folgende Tipps beherzigen:

  • Rechnung genau prüfen: Kontrollieren Sie sofort nach Erhalt der Rechnung das Zahlungsziel und die Korrektheit der Angaben.
  • Fristen notieren: Tragen Sie die Fälligkeitstermine Ihrer Rechnungen in Ihren Kalender oder nutzen Sie digitale Erinnerungsfunktionen.
  • Frühzeitig überweisen: Veranlassen Sie Überweisungen einige Tage vor Ablauf des Zahlungsziels, um mögliche Banklaufzeiten zu berücksichtigen.
  • Bei Problemen Kontakt aufnehmen: Sollten Sie absehen können, dass Sie eine Rechnung nicht fristgerecht begleichen können, kontaktieren Sie den Händler so früh wie möglich. Oftmals lassen sich Ratenzahlungen oder Stundungen vereinbaren.
  • Bonität im Blick behalten: Achten Sie auf Ihre Zahlungsmoral, um Ihre Bonität zu schützen.

Übersicht: Zahlungsziele im Überblick

Zahlungsziel Typische Dauer Relevanz Risiko bei Nichteinhaltung
Kurzfristig 7-14 Tage nach Erhalt der Ware/Rechnung Sehr häufig bei Online-Shops und für Erstkunden Schneller Eintritt des Zahlungsverzugs, mögliche Mahngebühren und Verzugszinsen
Mittelfristig 21-30 Tage nach Erhalt der Ware/Rechnung Häufig bei etablierten Kunden oder für größere Anschaffungen Eintritt des Zahlungsverzugs nach Ablauf der Frist, dann Mahnungen und Zinsen
Langfristig (selten) Mehr als 30 Tage Eher unüblich im Verbrauchergeschäft, evtl. bei B2B-Geschäften Deutlich späterer Eintritt des Zahlungsverzugs, aber gleiche Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Sofort zahlbar (technisch) Keine Frist, Zahlung sofort fällig Selten beim Kauf auf Rechnung, eher bei direkten Zahlungsarten Zahlungsverzug tritt sofort nach Fälligkeit ein, keine Gnadenfrist

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Kauf auf Rechnung wann muss man bezahlen?

Muss ich die Ware zurücksenden, wenn ich nicht bezahlen kann?

Wenn Sie die Ware nicht bezahlen können und auch keine Einigung mit dem Händler erzielen, müssen Sie die Ware entweder zurücksenden (oftmals müssen Sie die Kosten für die Rücksendung tragen und dies dem Händler vorab mitteilen) oder die Forderung inklusive aller angefallenen Kosten begleichen. Die Nichtbezahlung ohne Rücksendung oder Klärung führt zu Verzug.

Was ist der Unterschied zwischen Fälligkeit und Verzug?

Fälligkeit bedeutet, dass der Zeitpunkt gekommen ist, an dem Sie zur Zahlung verpflichtet sind. Verzug tritt ein, wenn Sie trotz Fälligkeit nicht zahlen. Dies kann automatisch nach Ablauf einer bestimmten Frist oder nach einer Mahnung des Händlers geschehen.

Was passiert, wenn die Rechnung keine Zahlungsfrist angibt?

Wenn auf der Rechnung keine explizite Zahlungsfrist angegeben ist, gilt gemäß § 271 BGB die gesetzliche Regelung, dass die Leistung sofort zu erbringen ist. In der Praxis ist dies beim Kauf auf Rechnung jedoch eher die Ausnahme, und Sie sollten im Zweifel beim Händler nachfragen.

Kann ich bei Kauf auf Rechnung immer widerrufen?

Ein Widerruf ist grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware möglich, ohne Angabe von Gründen. Dies ist unabhängig von der Zahlungsfrist. Wenn Sie die Ware widerrufen, müssen Sie diese zurücksenden und der Händler muss Ihnen den Kaufpreis erstatten. Sie sind dann nicht mehr zur Zahlung verpflichtet. Beachten Sie jedoch, dass nicht alle Waren und Dienstleistungen vom Widerrufsrecht ausgenommen sind.

Was sind die Konsequenzen einer vergessenen Zahlung auf Rechnung für meine Bonität?

Eine einzelne vergessene Zahlung, die schnell nachgeholt wird, hat meist keine gravierenden Folgen für Ihre Bonität. Wenn Sie jedoch wiederholt Rechnungen nicht fristgerecht begleichen, Mahnungen ignorieren oder die Forderung an ein Inkassounternehmen übergeben wird, kann dies zu negativen Einträgen bei Auskunfteien wie der SCHUFA führen, was zukünftige Kreditwürdigkeit beeinträchtigen kann.

Kann ich eine Ratenzahlung vereinbaren, wenn ich den Betrag nicht auf einmal zahlen kann?

Ja, oft ist es möglich, mit dem Händler oder dem beauftragten Zahlungsdienstleister eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit dem Händler in Verbindung zu setzen, bevor der Verzug eintritt, um mögliche Lösungen zu besprechen.

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