Sie benötigen eine Schufa Selbstauskunft, um Ihre Bonität zu prüfen oder um Unstimmigkeiten in Ihren gespeicherten Daten zu entdecken? Das Einholen dieser Auskunft ist ein wichtiger Schritt zur finanziellen Transparenz und Kontrolle.



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Was ist eine Schufa Selbstauskunft?

Die Schufa Selbstauskunft, auch bekannt als Datenkopie nach Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), ist ein Dokument, das Ihnen die SCHUFA Holding AG auf Antrag kostenfrei zur Verfügung stellt. Es enthält alle personenbezogenen Daten, die die SCHUFA über Sie gespeichert hat. Dazu zählen beispielsweise Informationen über Girokonten, Kreditkarten, Kredite, Mobilfunkverträge, aber auch über Anfragen, die von Unternehmen bezüglich Ihrer Bonität gestellt wurden. Ziel ist es, Ihnen einen vollständigen Überblick über Ihre Bonitätshistorie zu verschaffen und Ihnen die Möglichkeit zu geben, diese zu überprüfen.

Warum ist eine Schufa Selbstauskunft wichtig?

Die Bedeutung der Schufa Selbstauskunft liegt in mehreren Aspekten:

  • Transparenz und Kontrolle: Sie erhalten Einblick in die Daten, die über Sie bei der SCHUFA gespeichert sind. Dies ermöglicht Ihnen, die Richtigkeit der Informationen zu überprüfen und eventuelle Fehler zu identifizieren.
  • Bonitätsprüfung: Banken, Vermieter und andere Unternehmen fragen bei der SCHUFA Auskünfte über Ihre Kreditwürdigkeit an, bevor sie Verträge mit Ihnen abschließen. Mit Ihrer Selbstauskunft können Sie Ihre eigene Bonität einschätzen.
  • Vermeidung von Fehlern: Falsche oder veraltete Einträge können Ihre Bonität negativ beeinflussen und zu Ablehnungen bei Kreditanträgen oder Mietverträgen führen. Die Selbstauskunft hilft Ihnen, solche Probleme frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.
  • Vorbereitung auf Kreditanträge: Wenn Sie einen Kredit beantragen möchten, ist es ratsam, vorher Ihre Schufa-Auskunft zu prüfen. So können Sie sicherstellen, dass keine negativen Einträge vorliegen, die Ihren Antrag gefährden könnten.
  • Schutz vor Identitätsdiebstahl: Unbekannte oder fehlerhafte Einträge könnten auch ein Hinweis auf Identitätsmissbrauch sein. Eine sorgfältige Prüfung Ihrer Selbstauskunft kann hier Sicherheit geben.

Wie erhalten Sie Ihre Schufa Selbstauskunft?

Es gibt zwei Hauptwege, um Ihre kostenfreie Schufa Selbstauskunft zu erhalten:

  • Online-Bestellung: Der schnellste und einfachste Weg ist die Bestellung über die offizielle Webseite der SCHUFA. Dort finden Sie ein Online-Formular, das Sie ausfüllen müssen. In der Regel benötigen Sie dafür Ihre persönlichen Daten wie Name, Adresse, Geburtsdatum und eine E-Mail-Adresse. Oft wird zur Verifizierung Ihrer Identität ein Ausweisdokument (z.B. Personalausweis oder Reisepass) hochgeladen. Die Auskunft wird Ihnen dann postalisch zugesendet.
  • Schriftliche Anforderung: Sie können Ihre Selbstauskunft auch schriftlich per Post an die SCHUFA Holding AG senden. Hierfür müssen Sie ein entsprechendes Anschreiben verfassen und Kopien Ihres Personalausweises oder Reisepasses beifügen. Diese Methode dauert in der Regel länger als die Online-Bestellung.

Wichtiger Hinweis: Die SCHUFA bietet neben der kostenfreien Datenkopie nach Art. 15 DSGVO auch kostenpflichtige Bonitätsauskünfte an. Diese sind speziell für die Vorlage bei Dritten (z.B. Vermietern) konzipiert und enthalten eine Kurzbeurteilung Ihrer Bonität. Wenn Sie lediglich Ihre Daten einsehen möchten, ist die kostenfreie Selbstauskunft die richtige Wahl.

Inhalt einer Schufa Selbstauskunft im Detail

Die Schufa Selbstauskunft ist übersichtlich aufgebaut und beinhaltet verschiedene Datenkategorien. Folgende Informationen finden Sie typischerweise darin:

  • Persönliche Daten: Ihr vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort sowie aktuelle und ehemalige Adressen.
  • Vertragsinformationen: Eine Auflistung aller bei der SCHUFA gespeicherten Verträge. Dazu gehören Girokonten, Kreditkarten, Dispokredite, Ratenkredite, Immobiliendarlehen, aber auch Mobilfunkverträge, DSL-Anschlüsse oder Pay-TV-Abos. Für jeden Vertrag werden Informationen wie das Datum des Vertragsabschlusses und der Art des Vertrages aufgeführt.
  • Kredithistorie: Details zu bestehenden und abgewickelten Krediten, einschließlich Kredithöhe, Laufzeit und Tilgungsmodalitäten.
  • Anfragen: Eine Liste aller Unternehmen, die in den letzten 12 Monaten eine Bonitätsabfrage über Sie durchgeführt haben. Dies sind meist Anfragen von Banken bei Kreditbeantragung oder von Vermietern. Die Art der Anfrage (z.B. „Kreditkonditionen“, „Mietanfrage“) wird ebenfalls angegeben.
  • Negativmerkmale: Hier werden Informationen über negative Ereignisse gespeichert, wie z.B. nicht bezahlte Rechnungen, gekündigte Verträge aufgrund von Zahlungsrückständen oder Zwangsvollstreckungsmaßnahmen. Diese Einträge sind für die Bonitätsbewertung besonders relevant.
  • Basisscore: Ein numerischer Wert, der Ihre allgemeine Zahlungswahrscheinlichkeit angibt. Dieser Wert ist das Ergebnis einer statistischen Berechnung und fließt in die Bonitätsauskünfte für Dritte ein.
Kategorie Beschreibung Relevanz für Ihre Bonität Häufigkeit der Aktualisierung
Persönliche Daten & Stammdaten Name, Adressen, Geburtsdatum. Grundlage für Identifizierung; Fehler hier können andere Daten unzugänglich machen. Bei Änderung Ihrer Kontaktdaten durch Sie oder über offizielle Meldungen.
Vertragsdaten (positiv) Laufende Girokonten, Kreditkarten, Stromverträge, Mobilfunkverträge. Zeigen verantwortungsvollen Umgang mit finanziellen Verpflichtungen; können den Score positiv beeinflussen. Nach Meldung des Vertragspartners, oft zeitverzögert (z.B. quartalsweise).
Kredithistorie (laufend & abgewickelt) Details zu Krediten, Darlehen, Finanzierungen. Wesentlich für Bonitätsprüfung; pünktliche Rückzahlung stärkt Ihr Profil. Nach jeder Ratenzahlung oder bei Vertragsende durch den Kreditgeber.
Anfragen (seit 12 Monaten) Liste der Unternehmen, die Ihre Bonität geprüft haben (z.B. Banken, Vermieter). Zu viele Anfragen in kurzer Zeit können negativ interpretiert werden. Werden sofort nach Anfrage vermerkt.
Negative Einträge Nicht bezahlte Forderungen, gerichtliche Mahnungen, Insolvenzen. Stark negativ für die Bonitätsbewertung; sollten umgehend geklärt werden. Nach Meldung und nach Tilgung/Erledigung (mit entsprechender Vermerkung).

Schufa Selbstauskunft: Kosten und rechtliche Grundlagen

Nach dem Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie das Recht auf kostenfreien Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die von der SCHUFA verarbeitet werden. Das bedeutet, Sie können einmal im Kalenderjahr eine kostenfreie Datenkopie Ihrer bei der SCHUFA gespeicherten Informationen anfordern. Diese Auskunft ist ausschließlich für Ihre persönliche Einsichtnahme bestimmt und nicht zur Weitergabe an Dritte gedacht.

Sollten Sie häufiger als einmal im Jahr eine detaillierte Auskunft benötigen oder eine Auskunft zum Zweck der Vorlage bei einem Geschäftspartner (z.B. einem Vermieter) wünschen, bietet die SCHUFA kostenpflichtige Bonitätsauskünfte an. Diese sind speziell darauf ausgerichtet, die Bonität objektiv für Dritte darzustellen.

Häufige Fragen und Antworten zur Schufa Selbstauskunft

Was kostet die Schufa Selbstauskunft?

Die Schufa Selbstauskunft gemäß Artikel 15 DSGVO, die auch als Datenkopie bezeichnet wird, ist für Sie als Verbraucher einmal pro Kalenderjahr kostenfrei. Sie können diese direkt bei der SCHUFA online oder schriftlich beantragen.

Wie lange dauert es, bis die Schufa Selbstauskunft zugestellt wird?

Die Zustellung der kostenfreien Schufa Selbstauskunft dauert in der Regel zwischen 7 und 14 Werktagen, nachdem Ihre Bestellung bei der SCHUFA eingegangen und Ihre Identität verifiziert wurde. Die Online-Bestellung ist oft der schnellste Weg.

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Kann ich meine Schufa Selbstauskunft online beantragen?

Ja, die SCHUFA bietet auf ihrer Webseite die Möglichkeit, die kostenfreie Datenkopie bequem online zu beantragen. Sie füllen ein Formular aus und müssen in der Regel Ihre Identität durch Hochladen eines Ausweisdokuments bestätigen.

Was kann ich tun, wenn ich Fehler in meiner Schufa Selbstauskunft entdecke?

Sollten Sie Fehler oder veraltete Einträge in Ihrer Schufa Selbstauskunft feststellen, ist es wichtig, umgehend zu handeln. Kontaktieren Sie die SCHUFA schriftlich und legen Sie Beweise für die Korrektur vor, z.B. Bestätigungen über die Zahlung von offenen Beträgen oder geänderte Vertragsdetails. Die SCHUFA ist verpflichtet, die Richtigkeit Ihrer Daten zu prüfen und fehlerhafte Einträge zu korrigieren oder zu löschen.

Wie oft sollte ich meine Schufa Selbstauskunft überprüfen?

Es ist ratsam, Ihre Schufa Selbstauskunft mindestens einmal im Jahr zu überprüfen, insbesondere wenn Sie planen, einen größeren finanziellen Schritt zu unternehmen, wie z.B. eine Immobilienfinanzierung oder die Anmietung einer neuen Wohnung. Bei Unklarheiten oder der Entdeckung von unbekannten Einträgen sollten Sie auch zwischendurch eine Überprüfung vornehmen.

Was ist der Unterschied zwischen der kostenfreien Selbstauskunft und der kostenpflichtigen Bonitätsauskunft?

Die kostenfreie Selbstauskunft nach DSGVO ist eine reine Datenkopie aller bei der SCHUFA über Sie gespeicherten Informationen und dient Ihrer persönlichen Einsichtnahme. Die kostenpflichtige Bonitätsauskunft ist hingegen für die Vorlage bei Dritten bestimmt, enthält eine zusammenfassende Bewertung Ihrer Bonität und ist in einem Format aufbereitet, das für Geschäftspartner leicht verständlich ist.

Welche Informationen dürfen laut DSGVO in der Schufa Selbstauskunft enthalten sein?

Gemäß Artikel 15 der DSGVO haben Sie Anspruch auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten. Das schließt die Zwecke der Verarbeitung, die Kategorien personenbezogener Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden, die geplante Dauer, für die die personenbezogenen Daten gespeichert werden, oder, falls dies nicht möglich ist, die Kriterien für die Festlegung dieser Dauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung, das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde sowie die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden, ein, und das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profilings gemäß Artikel 22 Absätze 1 und 4 und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person ein.

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