Sie möchten wissen, unter welchen Bedingungen Sie in Deutschland eine Restschuldbefreiung erreichen können, um sich von Ihren Schulden zu befreien? Dies ist ein entscheidender Schritt zur finanziellen Neuausrichtung, dessen Erteilung an spezifische gesetzliche Voraussetzungen geknüpft ist.



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Das Wesentliche zur Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung ist ein juristisches Verfahren, das natürlichen Personen nach einer Wohlverhaltensperiode und der Erfüllung weiterer Obliegenheiten die Möglichkeit gibt, von ihren verbleibenden Verbindlichkeiten befreit zu werden. Sie ist in Deutschland im Insolvenzrecht verankert und stellt einen Neuanfang für Schuldner dar, die sich in einer unüberwindbaren finanziellen Notlage befinden. Zentral für die Erteilung ist die Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln während des gesamten Verfahrens.

Voraussetzungen für die Erteilung der Restschuldbefreiung

Die Erteilung der Restschuldbefreiung ist kein automatischer Prozess, sondern muss aktiv beantragt und die Erfüllung verschiedener Kriterien nachgewiesen werden. Diese Voraussetzungen lassen sich in mehrere Bereiche gliedern:

Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

Grundlage für die Restschuldbefreiung ist die Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens. Dies kann entweder ein Regelinsolvenzverfahren (für Unternehmen, Selbstständige und ehemals Selbstständige) oder ein Verbraucherinsolvenzverfahren (für natürliche Personen, die keine selbstständige wirtschaftliche Tätigkeit ausüben oder ausgeübt haben) sein. Ohne ein eröffnetes Insolvenzverfahren ist die Beantragung der Restschuldbefreiung nicht möglich.

Wohlverhaltensperiode

Die Wohlverhaltensperiode ist die Kernphase, in der Sie sich „wohlverhalten“ müssen. Aktuell beträgt diese Periode in Deutschland in der Regel drei Jahre ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Während dieser Zeit müssen Sie bestimmte Pflichten erfüllen und dürfen keine Handlungen vornehmen, die die Befriedigung der Gläubiger beeinträchtigen würden.

Pflichten während der Wohlverhaltensperiode

Die Einhaltung der folgenden Pflichten ist essenziell für die Erteilung der Restschuldbefreiung:

  • Erwerbstätigkeit: Sie sind verpflichtet, eine angemessene Arbeit zu suchen und jede zumutbare Beschäftigung anzunehmen. Bei Arbeitslosigkeit müssen Sie sich aktiv um eine neue Stelle bemühen und dies nachweisen können.
  • Einkommensverwendung: Das pfändbare Einkommen muss vollständig an den Insolvenzverwalter abgeführt werden. Als pfändbar gilt grundsätzlich der Teil Ihres Einkommens, der über den gesetzlichen pfändungsfreien Beträgen liegt.
  • Meldepflichten: Sie müssen dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter jede Adress- und Namensänderung unverzüglich mitteilen. Ebenso sind Sie verpflichtet, an allen gerichtlichen Terminen teilzunehmen.
  • Informationspflicht: Sie müssen Auskunft über Ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse erteilen, soweit dies zur Überprüfung der Erfüllung Ihrer Obliegenheiten erforderlich ist.
  • Keine Vermögensverschwendung: Sie dürfen Ihr Vermögen nicht unnötig verschwenden oder Vermögenswerte beiseite schaffen, um die Gläubiger zu schädigen.
  • Keine neuen Schulden: Das Eingehen neuer Schulden ohne triftigen Grund ist während der Wohlverhaltensperiode untersagt.

Ausschlussgründe für die Restschuldbefreiung

Das Gesetz sieht auch bestimmte Gründe vor, die zur Versagung der Restschuldbefreiung führen können. Das sind:

  • Verschleierung von Einkommen oder Vermögen: Wenn Sie wissentlich falsche Angaben gemacht oder Vermögen verschwiegen haben, um sich der Zahlung zu entziehen.
  • Insolvenzverschleppung: Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Nichtstellung eines Insolvenzantrags, obwohl eine Insolvenzreife vorlag.
  • Betrug und Vermögensdelikte: Bei Verurteilung wegen bestimmter Vermögensdelikte innerhalb der letzten fünf Jahre vor dem Antrag auf Insolvenzeröffnung.
  • Nichtzahlung der Gerichtskosten: Wenn die Kosten des Insolvenzverfahrens nicht beglichen werden können.
  • Mehrfache Restschuldbefreiung: Für Personen, die bereits mehrfach die Restschuldbefreiung erhalten haben, gelten besondere Regelungen.

Der Ablauf des Verfahrens zur Erteilung der Restschuldbefreiung

Der Weg zur Restschuldbefreiung ist strukturiert:

  1. Antragstellung: Sie stellen beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und auf Erteilung der Restschuldbefreiung. Dies geschieht in der Regel über einen Rechtsanwalt oder eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.
  2. Außergerichtlicher Einigungsversuch: Vor dem Antrag auf Verbraucherinsolvenz ist in der Regel ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch mit Ihren Gläubigern erforderlich. Hierbei wird versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.
  3. Eröffnung des Insolvenzverfahrens: Das Gericht prüft die Voraussetzungen und eröffnet das Verfahren. Es wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt.
  4. Wohlverhaltensperiode: Die dreijährige Wohlverhaltensperiode beginnt. Sie müssen Ihre Pflichten erfüllen und dem Insolvenzverwalter sowie dem Gericht regelmäßig Auskunft geben.
  5. Entscheidung über die Restschuldbefreiung: Nach Ablauf der Wohlverhaltensperiode und wenn keine Versagungsgründe vorliegen, beschließt das Gericht die Erteilung der Restschuldbefreiung.

Tabelle der Kernvoraussetzungen für die Restschuldbefreiung

Kategorie Wichtige Aspekte Rechtliche Grundlage / Anmerkung
Antragsstellung Einreichung des Insolvenzantrags mit Antrag auf Restschuldbefreiung; Nachweis eines gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuchs (Verbraucherinsolvenz) Insolvenzordnung (InsO) § 304 ff.
Verfahrensdauer Absolvierung der Wohlverhaltensperiode (derzeit 3 Jahre ab Verfahrenseröffnung) Insolvenzordnung (InsO) § 287 ff.
Obliegenheiten Aktive Arbeitssuche und Annahme zumutbarer Arbeit; Abführung des pfändbaren Einkommens; Informations- und Mitwirkungspflichten Insolvenzordnung (InsO) § 295
Keine Versagungsgründe Keine Verschleierung von Vermögen oder Einkommen; keine Verurteilung wegen betrügerischer Handlungen; Erfüllung der Verfahrenskosten Insolvenzordnung (InsO) § 290

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Voraussetzungen zur Erteilung der Restschuldbefreiung

Was passiert, wenn ich während der Wohlverhaltensperiode meinen Job verliere?

Wenn Sie während der Wohlverhaltensperiode Ihren Arbeitsplatz verlieren, sind Sie verpflichtet, sich umgehend um eine neue, zumutbare Erwerbstätigkeit zu bemühen und dies dem Insolvenzverwalter sowie dem Gericht nachzuweisen. Nichterfüllung dieser Obliegenheit kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.

Muss ich wirklich jedes Einkommen abführen?

Nein, Sie müssen nicht Ihr gesamtes Einkommen abführen. Nur der Teil Ihres Einkommens, der über den gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen liegt, muss an den Insolvenzverwalter abgeführt werden. Diese Freibeträge sind so gestaltet, dass Ihnen genügend Mittel zum Leben verbleiben.

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Wie lange dauert das gesamte Verfahren bis zur Restschuldbefreiung?

Das Verfahren dauert in der Regel mindestens sechs Jahre: drei Jahre für den außergerichtlichen Einigungsversuch (falls erforderlich) und die Vorbereitung sowie drei Jahre für die Wohlverhaltensperiode. Die tatsächliche Dauer kann jedoch variieren, abhängig von der Komplexität des Einzelfalls und der Reaktionszeit aller Beteiligten.

Können alle Schulden durch die Restschuldbefreiung erlassen werden?

Nein, nicht alle Schulden sind von der Restschuldbefreiung erfasst. Ausgenommen sind in der Regel Forderungen aus vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlungen (z.B. Betrug, vorsätzliche Körperverletzung), Geldstrafen, Bußgelder und Steuerhinterziehungen.

Was versteht man unter „Verschleierung von Vermögen“?

Die Verschleierung von Vermögen bedeutet, dass Sie versuchen, Ihre tatsächlichen Vermögensverhältnisse zu verbergen oder Vermögenswerte beiseitezuschaffen, um die Gläubiger im Insolvenzverfahren zu benachteiligen. Dazu zählt beispielsweise das Nichtangeben von Konten, Immobilien oder wertvollen Gegenständen.

Kann ich auch als Selbstständiger eine Restschuldbefreiung erhalten?

Ja, auch Selbstständige und ehemals Selbstständige können unter bestimmten Voraussetzungen eine Restschuldbefreiung erhalten. Dies geschieht im Rahmen eines Regelinsolvenzverfahrens. Die Voraussetzungen sind jedoch oft komplexer als im Verbraucherinsolvenzverfahren und erfordern eine sorgfältige Prüfung.

Welche Rolle spielt die zuständige Schuldnerberatungsstelle?

Eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle spielt eine zentrale Rolle. Sie unterstützt Sie bei der Erstellung des Schuldenbereinigungsplans, berät Sie über Ihre Rechte und Pflichten und hilft Ihnen bei der Antragstellung. Der Nachweis der Bescheinigung einer solchen Stelle über den gescheiterten außergerichtlichen Einigungsversuch ist für die Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens meist unerlässlich.

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