Haben Sie eine Mahnung erhalten und fragen sich, wann genau das Inkasso ins Spiel kommt? Die Antwort ist nicht pauschal, denn der Weg von der ersten Mahnung bis zum Inkassobüro hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Kulanz des Gläubigers und gesetzliche Fristen.



Benötigten Sie in Ihrer Situation einen kleinen Kredit?
Berechnen Sie hier Ihre monatliche Rate und sichern Sie sich unverbindlich einen kleinen Wunschkredit:

Bitte wählen Sie Ihren Kreditbetrag und die gewünschte Laufzeit:

Euro
Monate
schnell ✓ sicher ✓ transparent ✓




Jetzt hier unverbindlich 7.500 € Kredit ohne Schufa beantragen! ➤

Der Weg von der Mahnung zum Inkasso: Eine Übersicht

Wenn eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt wird, steht dem Gläubiger grundsätzlich der Weg offen, den Schuldner zu mahnen. Dieses Vorgehen dient dazu, den Schuldner an seine offene Forderung zu erinnern und ihm eine letzte Chance zur Zahlung einzuräumen, bevor weitere Schritte eingeleitet werden. Die Anzahl der Mahnungen und die Zeitabstände dazwischen sind dabei nicht immer fest vorgeschrieben, orientieren sich aber oft an gängiger Praxis und rechtlichen Rahmenbedingungen.

Die erste Mahnung: Eine freundliche Erinnerung

Die erste Mahnung wird üblicherweise als freundliche Erinnerung verschickt. Sie enthält in der Regel die Daten der ursprünglichen Rechnung, den offenen Betrag und eine Aufforderung zur Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist, oft 10 bis 14 Tage. In dieser Phase ist der Gläubiger in der Regel noch bestrebt, die Angelegenheit ohne weitere Kosten für beide Seiten zu klären. Es ist ratsam, auf diese erste Mahnung zu reagieren, auch wenn die Zahlung nicht sofort möglich ist. Eine Kontaktaufnahme kann oft schon helfen, weitere Mahnschritte zu vermeiden.

Die zweite Mahnung: Deutlichere Aufforderung

Bleibt die Zahlung auch nach der ersten Mahnung aus, folgt in der Regel eine zweite Mahnung. Diese ist oft etwas formeller und dringlicher formuliert. Der Gläubiger weist erneut auf die offene Forderung hin und setzt eine neue, kürzere Zahlungsfrist. Manchmal werden hier bereits erste Hinweise auf mögliche weitere Schritte wie die Beauftragung eines Inkassounternehmens oder rechtliche Konsequenzen gegeben. Auch hier ist eine Reaktion des Schuldners von Vorteil.

Die dritte Mahnung (optional) und der Verzug

Die Anzahl der Mahnungen vor Einschaltung eines Inkassobüros ist nicht gesetzlich festgelegt. Manche Gläubiger versenden nur zwei Mahnungen, andere versenden eine dritte Mahnung. Die dritte Mahnung ist oft die letzte schriftliche Aufforderung des Gläubigers selbst. Nach dieser Mahnung oder wenn eine gesetzte Frist überschritten ist, gerät der Schuldner automatisch in Verzug, sofern nicht bereits vorher eine Mahnung mit konkreter Fristsetzung erfolgte.

Der Verzug tritt automatisch ein, wenn ein bestimmtes Datum im Kalender als Fälligkeitstag vereinbart war (z.B. „zahlbar bis zum 15. des Monats“). Ohne ein solches Datum tritt Verzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder Gegenleistung ein. Ist der Schuldner in Verzug, kann der Gläubiger die Kosten für ein Inkassobüro oder die Kosten eines gerichtlichen Mahnbescheids vom Schuldner zurückfordern.

Der Übergang zum Inkassobüro

Sobald der Gläubiger feststellt, dass seine eigenen Mahnungen erfolglos bleiben und der Schuldner im Verzug ist, kann er die Forderung an ein Inkassobüro abgeben. Dies geschieht in der Regel, wenn die interne Beitreibung zu aufwendig wird oder der Gläubiger auf eine schnellere Lösung drängt. Das Inkassobüro übernimmt dann die weitere Korrespondenz und versucht, die offene Forderung beim Schuldner einzutreiben. Hierbei fallen zusätzliche Kosten an, die in der Regel vom säumigen Schuldner zu tragen sind.

Was passiert, wenn das Inkasso eingeschaltet wird?

Nachdem die Forderung an ein Inkassobüro übergeben wurde, erhalten Sie in der Regel ein Schreiben vom Inkassodienstleister. Dieses Schreiben enthält Informationen über die ursprüngliche Forderung, die aufgelaufenen Zinsen und die zusätzlichen Kosten des Inkassoverfahrens. Das Inkassobüro setzt Ihnen dann eine neue, oft sehr kurze Zahlungsfrist. Ignorieren Sie auch dieses Schreiben nicht. Es ist ratsam, umgehend Kontakt mit dem Inkassobüro aufzunehmen, um die Situation zu klären oder gegebenenfalls eine Ratenzahlung zu vereinbaren.

Kosten, die mit der Forderung verbunden sind

Mit jeder Stufe des Mahnverfahrens und spätestens mit der Beauftragung eines Inkassobüros können weitere Kosten entstehen. Dazu gehören:

  • Mahngebühren des Gläubigers
  • Verzugszinsen
  • Kosten für die Beauftragung eines Inkassobüros (basierend auf gesetzlichen Gebührenordnungen)
  • Gerichtskosten für ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage

Diese Kosten addieren sich zur ursprünglichen Schuld und können die Gesamtsumme erheblich erhöhen.

Die Rolle der Verjährung

Es ist wichtig zu wissen, dass auch Forderungen verjähren können. Die regelmäßige Verjährungsfrist für zivilrechtliche Ansprüche beträgt in Deutschland drei Jahre und beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Durch Mahnungen, aber insbesondere durch den Beginn eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder die Einleitung einer Klage, kann die Verjährung gehemmt werden. Ein Inkassobüro wird darauf achten, dass die Forderung nicht verjährt.

Jetzt hier unverbindlich 7.500 € Kredit ohne Schufa beantragen! ➤➤

Übersicht der Stufen bis zum Inkasso

Phase Merkmale Typische Reaktion des Gläubigers Mögliche Kosten für Schuldner
Fälligkeit der Rechnung Rechnung wurde gestellt, Zahlung ist überfällig. Keine Aktion, Warten auf Zahlung. Ursprünglicher Rechnungsbetrag.
Erste Mahnung Freundliche Erinnerung an die offene Forderung. Schriftliche Aufforderung zur Zahlung mit kurzer Frist (z.B. 10-14 Tage). Ursprünglicher Rechnungsbetrag.
Zweite Mahnung Formellere Aufforderung, oft mit Hinweis auf weitere Schritte. Schriftliche Mahnung mit neuer, oft kürzerer Frist. Ursprünglicher Rechnungsbetrag + evtl. erste Mahngebühren.
Dritte Mahnung (optional) / Eintritt des Verzugs Letzte Mahnung durch Gläubiger; Verzug tritt ein. Schriftliche Mahnung oder automatischer Verzugseintritt nach Fristablauf. Ursprünglicher Rechnungsbetrag + Mahngebühren + Verzugszinsen.
Übergabe an Inkassobüro Forderungsmanagement wird an externes Unternehmen übergeben. Schreiben vom Inkassobüro mit neuer Zahlungsaufforderung und Frist. Ursprünglicher Rechnungsbetrag + Mahngebühren + Verzugszinsen + Inkassokosten.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Wie viele Mahnungen bis Inkasso?

Wie viele Mahnungen muss ich mindestens erhalten, bevor mein Gläubiger ein Inkassobüro beauftragen kann?

Es gibt keine gesetzlich festgelegte Mindestanzahl an Mahnungen, die Sie erhalten müssen. Grundsätzlich kann ein Gläubiger ein Inkassobüro beauftragen, sobald Sie sich im Zahlungsverzug befinden. Das bedeutet, dass die Zahlung nach Fälligkeit der Rechnung und nach einer eventuell gesetzten Mahnung nicht erfolgt ist. Oftmals vergehen jedoch einige Mahnstufen, bevor dieser Schritt eingeleitet wird.

Was sind die typischen Fristen zwischen den Mahnungen?

Die Fristen sind nicht streng geregelt und variieren je nach Gläubiger. Bei der ersten Mahnung wird oft eine Frist von 10 bis 14 Tagen gesetzt. Für die zweite Mahnung kann die Frist kürzer sein, beispielsweise 7 Tage. Die Zeit zwischen den Mahnungen hängt von der Kulanz und dem internen Prozess des Gläubigers ab. Bei manchen Gläubigern kann auch ein Tag nach Fälligkeit der ersten Mahnung bereits der Übergang zum Inkasso erfolgen, wenn kein Zahlungsziel vereinbart war.

Muss ich die Kosten des Inkassobüros zahlen, wenn ich die erste Mahnung ignoriert habe?

Ja, in der Regel müssen Sie die Kosten des Inkassobüros tragen, wenn Sie sich im Zahlungsverzug befinden und der Gläubiger das Inkassobüro beauftragt hat. Diese Kosten sind zulässig, wenn der Verzug nachweislich eingetreten ist und der Gläubiger die Forderung ordnungsgemäß an das Inkassobüro übergeben hat. Die Höhe der Inkassokosten richtet sich nach gesetzlichen Vorgaben.

Kann mein Gläubiger direkt ein Inkassobüro beauftragen, ohne mich zu mahnen?

Rein rechtlich ist dies möglich, wenn Sie sich ohne Mahnung in Verzug setzen, beispielsweise wenn die Rechnung ein konkretes Zahlungsdatum (ein sogenanntes „kalendermäßiges Bestimmtheitsdatum“) enthielt und dieses überschritten wurde. Ohne ein solches Datum tritt der Verzug in der Regel 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung ein. In der Praxis ist es jedoch unüblich, dass ein Gläubiger ohne jegliche Vormahnung sofort ein Inkassobüro beauftragt, da dies als unfreundlich gilt und eventuell unnötig Kosten verursacht.

Was passiert, wenn ich auf die Mahnungen des Inkassobüros nicht reagiere?

Wenn Sie auf die Mahnungen und Aufforderungen des Inkassobüros nicht reagieren, wird dieses in der Regel weitere Schritte einleiten, um die Forderung durchzusetzen. Dazu gehört häufig die Beantragung eines gerichtlichen Mahnbescheids, was zu einem Vollstreckungsbescheid führen kann. Mit einem Vollstreckungsbescheid kann das Inkassobüro oder der Gläubiger Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten, wie z.B. Kontopfändung oder Lohnpfändung.

Kann ich die Verzugszinsen und Mahngebühren auch ohne Inkasso vermeiden?

Ja, Sie können Verzugszinsen und Mahngebühren vermeiden, indem Sie die Rechnung fristgerecht bezahlen. Sollten Sie merken, dass Sie eine Rechnung übersehen haben, reagieren Sie umgehend, sobald Sie eine Mahnung erhalten. Eine prompte Zahlung nach Erhalt einer Mahnung kann oft dazu führen, dass der Gläubiger auf weitere Mahngebühren verzichtet und keine weiteren Schritte einleitet. Eine offene Kommunikation mit dem Gläubiger, falls Sie zahlungsunfähig sind, ist immer der beste Weg.

Bewertung 4.8 / 5. 186

Jetzt hier unverbindlich 7.500 € Kredit ohne Schufa beantragen! ➤➤➤

★ Jetzt hier 7.500 € Kredit ohne Schufa beantragen! ➤