Die Insolvenzordnung regelt das Insolvenzverfahren

Die Insolvenzordnung regelt das Insolvenzverfahren

Das Insolvenzrecht in Deutschland stellt einen wesentlichen Pfeiler des Wirtschaftssystems dar. Es sorgt für klare Regelungen, wenn Privatpersonen oder Unternehmen zahlungsunfähig werden. Die Insolvenzordnung (InsO) ist dabei das maßgebende Gesetz, das das Insolvenzverfahren in Deutschland steuert. Es bildet den rechtlichen Rahmen, innerhalb dessen Schuldner und Gläubiger ihre Angelegenheiten regeln und zu einer Lösung kommen können. Die Insolvenzordnung zielt darauf ab, eine gerechte Verteilung des Vermögens an die Gläubiger zu erreichen, während sie unter bestimmten Bedingungen auch Möglichkeiten zur Restschuldbefreiung für den Schuldner vorsieht.

Ein entscheidendes Element des Insolvenzrechts ist der Insolvenzverwalter, der eine zentrale Rolle im Verfahren einnimmt. Die professionelle und unparteiische Verwaltung der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter ist entscheidend für den Erfolg des Verfahrens und die Zufriedenstellung aller Beteiligten. Im Rahmen dieses komplexen Prozesses werden verschiedene Arten von Insolvenzverfahren durchgeführt, die auf die spezifischen Bedürfnisse der unterschiedlichen Fälle abgestimmt sind – von Verbraucher- bis hin zu Regelinsolvenzverfahren.

Mit der ständigen Weiterentwicklung des Insolvenzrechts wird versucht, eine Balance zwischen den Interessen der Schuldner und Gläubiger zu wahren und dabei das Wirtschaftssystem stabil und fair zu halten. Die Insolvenzordnung ist somit ein Instrument zur Wahrung der Rechte aller Beteiligten und trägt maßgeblich zur Wirtschaftsstruktur in Deutschland bei.

Einführung in die Insolvenzordnung

Die Insolvenzordnung, ein zentraler Bestandteil des deutschen Insolvenzrechts, trat am 1. Januar 1999 in Kraft. Sie ersetzt sowohl die Konkursordnung als auch die Vergleichsordnung und bietet eine strukturierte rechtliche Grundlage, um mit Insolvenzfällen effektiv umzugehen. Durch die Schaffung eines klaren rechtlichen Rahmens, welcher durch die Insolvenzordnung definiert wird, ist es möglich, eine gerechte Lösung sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner zu finden.

In Deutschland spielt das Insolvenzrecht eine entscheidende Rolle dabei, die finanzielle Stabilität innerhalb der Finanzordnung zu wahren und bietet durch professionelle Schuldnerberatung Betroffenen Wege aus der Schuldenfalle. Viele Akteure des Ökonomischen Lebens profitieren davon – von Großunternehmen bis zu Einzelpersonen.

Die Gesetzesmotive sind klar definiert: die gleichmäßige Befriedigung der Gläubiger, eine optimale Verwertung der Insolvenzmasse und Verbesserung der Überlebenschancen von Unternehmen. Zudem eröffnet die Insolvenzordnung überschuldeten Personen durch das Verfahren der Restschuldbefreiung einen Neuanfang, was essentiell für die Wiederherstellung der persönlichen und finanziellen Autonomie ist.

Die Bedeutung der Insolvenzordnung für Unternehmen und Privatpersonen:

Die Insolvenzordnung sorgt nicht nur für eine geregelte Abwicklung von zahlungsunfähigen Unternehmen, sondern auch für eine Chance auf Neuanfang für einzelne Personen. Insolvenzverfahren bieten eine systematische Art und Weise, finanzielle Krisen zu bewältigen und schaffen damit die Möglichkeit, ohne die Last der Schulden, einen wirtschaftlichen Neustart zu wagen.

Grundlegende Ziele der Insolvenzordnung:

  • Vereinheitlichung des Insolvenzverfahrens
  • Maximierung der Gläubigerbefriedigung durch effiziente Verwertung der Insolvenzmasse
  • Erleichterung der Schuldenbefreiung und Eröffnung eines neuen wirtschaftlichen Kapitels für Schuldner

Die Insolvenzordnung regelt das Insolvenzverfahren

Die Insolvenzordnung ist ein entscheidendes Regelwerk auf dem Gebiet der Insolvenzrichtlinien, welche die Verfahren und rechtlichen Schritte umschreibt, die bei finanziellen Schwierigkeiten von Unternehmen und Privatpersonen zu befolgen sind. Der Insolvenzprozess beginnt üblicherweise mit dem Antrag des Schuldners oder eines Gläubigers und durchläuft mehrere streng definierte Phasen, um eine gerechte Verteilung der Insolvenzmasse zu gewährleisten.

In diesem strukturierten Rahmen werden die Rechte und Pflichten des Schuldners genau festgelegt, um einen möglichst harmonischen und transparenten Verlauf zu garantieren. Die Detailtiefe der Insolvenzordnung ermöglicht es allen Beteiligten, ihre nächsten Schritte klar zu planen und Unsicherheiten weitgehend zu eliminieren.

Entscheidend ist, dass der Insolvenzprozess nicht nur auf die Liquidation des Vorhandenen abzielt, sondern auch Lösungsansätze für eine mögliche Restrukturierung bietet. Hierbei spielen die Insolvenzrichtlinien eine unterstützende Rolle, indem sie Rahmenbedingungen setzen, innerhalb derer eine solche Restrukturierung erfolgen kann.

Des Weiteren klärt die Insolvenzordnung auch die Rolle und Auswahl des Insolvenzverwalters, der eine zentrale Figur im Prozess der Vermögensverteilung und bei der Betreuung des Schuldners spielt. Die genaue Beachtung der Insolvenzrichtlinien ist daher für alle Beteiligten von großer Bedeutung, damit der Insolvenzprozess korrekt und gerecht abläuft.

Die verschiedenen Arten von Insolvenzverfahren

In Deutschland wird das Insolvenzverfahren entsprechend der Situation des Schuldners differenziert gehandhabt. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz und Unternehmensinsolvenz. Diese Unterscheidung ist entscheidend, da jeweils unterschiedliche Prozesse und Voraussetzungen gelten, die den Beteiligten jeweils angepasste Lösungsansätze bieten.

Verbraucherinsolvenz

Das Verfahren der Verbraucherinsolvenz ist primär für Privatpersonen und Selbstständige mit überschaubaren Schulden und Vermögen gestaltet. Dieses Verfahren ermöglicht es den Schuldnern, nach einer Phase der Wohlverhaltensperiode und der Erfüllung bestimmter Bedingungen, eine Restschuldbefreiung zu erlangen. Der Fokus liegt auf der einfachen und schnellen Abwicklung, um den Betroffenen einen Neuanfang zu ermöglichen.

Regelinsolvenz

Die Regelinsolvenz betrifft hingegen juristische Personen und größere wirtschaftliche Unternehmen, die ihre Zahlungsunfähigkeit erklären müssen. Dieses Verfahren kann auch auf größere Selbständige Anwendung finden, deren wirtschaftliche Verhältnisse komplexer sind. Hierbei stehen neben der Schuldenregulierung auch die Möglichkeiten der Sanierung und Fortführung des Unternehmens im Vordergrund, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll erscheint.

Besonderheiten des Insolvenzplans

Der Insolvenzplan stellt eine flexiblere Alternative zum standardisierten Ablauf des Insolvenzverfahrens dar. Dieser Plan ermöglicht es Schuldnern und Gläubigern, individuelle Vereinbarungen zu treffen, die auf die spezifischen Bedürfnisse und Möglichkeiten der betroffenen Parteien zugeschnitten sind. Insbesondere im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen kann ein Insolvenzplan dazu beitragen, die Unternehmenssubstanz zu erhalten und eine effektive Schuldenbereinigung zu ermöglichen.

Phasen des Insolvenzverfahrens

Das Insolvenzverfahren in Deutschland gliedert sich in mehrere entscheidende Phasen, die von der Einleitung bis zur möglichen Restschuldbefreiung reichen. Jeder dieser Schritte ist entscheidend für die betroffenen Parteien und wird durch spezifische gesetzliche Vorgaben gesteuert.

Eröffnungsverfahren

Das Insolvenzeröffnungsverfahren ist die erste Phase des Prozesses. Hier wird geprüft, ob die Insolvenz überhaupt begründet ist. Ein Gericht entscheidet anhand der vorgelegten Unterlagen und Beweise, ob das Unternehmen oder die Privatperson zahlungsunfähig ist. Sollte genügend Masse vorhanden sein, wird das Verfahren eröffnet, ansonsten kann es zur Abweisung mangels Masse kommen.

Insolvenzverfahren im engeren Sinne

Im nächsten Schritt, der eigentlichen Insolvenzabwicklung, übernimmt der Insolvenzverwalter die Kontrolle über die Vermögenswerte des Schuldners. In dieser Phase findet die Verwertung der Insolvenzmasse statt, wobei der Verwalter in enger Zusammenarbeit mit den Gläubigern agiert. Ziel ist es, die Schulden gemäß der festgelegten Quote bestmöglich zu bedienen.

Restschuldbefreiung und Verfahrensabschluss

Die letzte Phase umfasst das Restschuldbefreiungsverfahren, bei dem dem Schuldner unter bestimmten Bedingungen eine Befreiung von den verbleibenden Schulden gewährt werden kann. Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. dem Verhalten des Schuldners während des Verfahrens und der bisherigen Schuldentilgung. Nach Abschluss aller Schritte und der potenziellen Restschuldbefreiung wird das Insolvenzverfahren geschlossen.

Anforderungen und Voraussetzungen für die Insolvenzanmeldung

Die Anmeldung eines Insolvenzverfahrens ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Insbesondere die Insolvenzgründe wie Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung spielen eine zentrale Rolle. Ein rechtzeitig eingereichter Insolvenzantrag kann rechtliche Konsequenzen für den Schuldner mindern und ermöglicht eine strukturierte Abwicklung der Schulden.

Die gesetzlichen Bestimmungen fordern, dass der Schuldner bei ersten Anzeichen von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung ohne schuldhaftes Zögern, spätestens jedoch binnen drei Wochen, einen Insolvenzantrag stellen muss. Dies sichert eine faire Behandlung aller Gläubiger.

Insolvenzgrund Definition Rechtliche Folgen
Zahlungsunfähigkeit Unfähigkeit, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen Pflicht zur Stellung des Insolvenzantrags
Überschuldung Passiva übersteigen die Aktiva Insolvenzantrag kann erforderlich werden

In der Praxis bedeutet dies, dass die Früherkennung von finanziellen Schwierigkeiten und das rechtzeitige Handeln essenziell sind, um umfassendere rechtliche und finanzielle Konsequenzen abzuwenden. Es ist empfehlenswert, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um den Insolvenzantrag korrekt und fristgerecht zu stellen.

Die Rolle des Insolvenzverwalters

Der Insolvenzverwalter spielt eine entscheidende Rolle im Rahmen der Insolvenzverwaltung. Seine Hauptaufgabe liegt in der Sicherung und Verwertung der Insolvenzmasse, um die Gläubiger so weit wie möglich zu befriedigen. Die Verwaltung der Insolvenzmasse erfordert dabei ein hohes Maß an Fachwissen und Unabhängigkeit.

Insolvenzverwalter bei der Arbeit

Die Ernennung des Insolvenzverwalters erfolgt durch das Insolvenzgericht. Bei der Insolvenzverwalter Ernennung wird besonders auf die Qualifikation des Verwalters geachtet, um eine effiziente und gerechte Abwicklung des Insolvenzverfahrens zu gewährleisten.

Einmal ernannt, hat der Verwalter umfangreiche Befugnisse. Dazu gehört nicht nur die Verwaltung der Insolvenzmasse, sondern auch Entscheidungen über die Fortführung oder Stilllegung des Unternehmens. Diese Aufgaben machen den Insolvenzverwalter zu einer zentralen Figur im gesamten Insolvenzprozess.

Rechte und Pflichten der Gläubiger

Zu den Kernaspekten des Insolvenzverfahrens zählt die Wahrung der Gläubigerrechte, die es den Insolvenzgläubigern ermöglicht, aktiv am Prozess teilzunehmen. Diese Rechte umfassen die Forderungsanmeldung, die Teilnahme an der Gläubigerversammlung sowie die Einflussnahme durch den Gläubigerausschuss.

Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss

Die Gläubigerversammlung ist das Hauptforum, in dem Insolvenzgläubiger über wesentliche Verfahrensschritte entscheiden. Es handelt sich um ein zentrales Element in der Struktur des Insolvenzverfahrens, das den Betroffenen eine Plattform bietet, auf der sie ihre Rechte und Interessen aktiv vertreten können. Hier wird nicht nur über die Strategie der Verfahrensabwicklung beraten, sondern auch wesentliche Entscheidungen, wie die Bestätigung des Insolvenzverwalters oder wesentliche Verfahrensweisen, getroffen.

Ein weiteres entscheidendes Organ ist der Gläubigerausschuss, der ausgewählte Vertreter der Gläubiger beinhaltet, welche die Aufgabe haben, den Insolvenzverwalter zu überwachen und das Insolvenzverfahren kritisch zu begleiten. Die Mitglieder dieses Ausschusses sind direkt in Entscheidungsprozesse eingebunden und tragen erheblich zur Transparenz und Effizienz des Verfahrens bei.

Die Anmeldung der Forderungen

Eine der grundlegenden Pflichten der Insolvenzgläubiger ist die Forderungsanmeldung. Dieser Schritt ist entscheidend, um Teil der Gläubigerversammlung zu werden und an der Verteilung der Insolvenzmasse teilhaben zu können. Die Präzision und fristgerechte Einreichung der Forderungsanmeldung beeinflusst maßgeblich, inwiefern ein Gläubiger seine Gläubigerrechte im weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens wahrnehmen kann. Es dient nicht nur der eigenen Sicherstellung möglicher Ansprüche, sondern auch der ordnungsgemäßen Durchführung des Verfahrens.

Wirkungen der Insolvenzeröffnung

Mit der Insolvenzeröffnung treten erhebliche Änderungen sowohl für Gläubiger als auch für Schuldner ein. Die Verwaltung des Vermögens des Schuldners geht über zum Insolvenzverwalter, was bedeutende Insolvenzfolgen mit sich bringt.

Auswirkungen auf Schuldner und Gläubiger

Die Insolvenzeröffnung schränkt die finanzielle Handlungsfreiheit des Schuldners erheblich ein. Alle Verfügungen über sein Vermögen bedürfen nun der Zustimmung des Insolvenzverwalters. Dies dient dem Schutz der Gläubiger, die nun im Rahmen des Insolvenzverfahrens ihre Forderungen nach einer festgelegten Quote befriedigt sehen könnten. Die Gläubiger haben zudem die Option, im Rahmen der Gläubigerversammlung auf die Verwaltung der Insolvenzmasse Einfluss zu nehmen.

Die Insolvenzmasse und ihre Verwendung

Die Insolvenzmasse umfasst das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung. Die korrekte Bewertung und Verwertung der Insolvenzmasse ist eine Hauptaufgabe des Insolvenzverwalters. Die Erlöse aus dieser Verwertung werden verwendet, um die Verfahrenskosten zu decken und die Forderungen der Gläubiger anteilig zu bedienen.

  • Verwaltungsprozess: Der Insolvenzverwalter führt eine Inventur durch und verkauft nicht betriebsnotwendiges Vermögen.
  • Vermögensverteilung: Nach Abzug der Verfahrenskosten erfolgt die Verteilung des verbleibenden Erlöses an die Gläubiger.
  • Gerichtliche Aufsicht: Das Insolvenzgericht überwacht den gesamten Prozess, um Fairness und Transparenz zu gewährleisten.

Die Insolvenzfolgen umfassen daher eine gründliche Umstrukturierung der finanziellen Verhältnisse des Schuldners, was sowohl Chancen als auch Risiken für alle Beteiligten birgt.

Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten

In Deutschland stellt das Insolvenzrecht innovative Wege zur Unternehmenssanierung und betrieblichen Restrukturierung zur Verfügung, die es Unternehmen erlauben, ihre operativen und finanziellen Herausforderungen zu überwinden. Insbesondere der Insolvenzplan bietet eine rechtliche Grundlage, um Schulden neu zu strukturieren und somit den Fortbestand des Unternehmens zu sichern.

Mit dem StaRUG, einer Neuerung im deutschen Insolvenzrecht, wird den Unternehmen die Möglichkeit gegeben, außerhalb der klassischen Insolvenzverfahren, Maßnahmen zur betrieblichen Restrukturierung vorzunehmen. Dieses Instrument fokussiert sich darauf, Krisensituationen frühzeitig zu erkennen und präventive Lösungen anzubieten, ohne dass das gesamte Unternehmen die vollen Schritte eines Insolvenzverfahrens durchlaufen muss.

Die strategische Nutzung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen kann dazu beitragen, die Liquidität zu verbessern, den Geschäftsbetrieb zu stabilisieren und letztlich Arbeitsplätze zu erhalten. Experten im Bereich Insolvenzrecht empfehlen, dass der frühzeitige Einsatz von Restrukturierungsmaßnahmen entscheidend für die erfolgreiche Sanierung sein kann.

  • Einsatz von Insolvenzplan zur Reduzierung der Schuldenlast
  • Anwendung des StaRUG für außergerichtliche Sanierungsverfahren
  • Erhaltung von Arbeitsplätzen und Unternehmenswerten durch frühzeitige Intervention

Diese Instrumente des Insolvenzrechts bieten somit eine lebenswichtige Rettungsleine für Unternehmen in finanziellen Nöten, eröffnen aber auch Chancen für eine nachhaltige Zukunft. Ziel ist es stets, das Unternehmen zu revitalisieren und eine Grundlage für langfristigen Erfolg zu schaffen.

Abschluss des Insolvenzverfahrens

Die Beendigung des Insolvenzverfahrens markiert eine entscheidende Phase sowohl für die Gläubiger als auch für den Schuldner. Sie findet statt, wenn alle wesentlichen Schritte des Verfahrens, einschließlich der Verwertung der Insolvenzmasse und der Verteilung an die Gläubiger, abgeschlossen sind. Das Insolvenzgericht setzt einen Schlusstermin fest, zu welchem die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters präsentiert und überprüft wird, bevor die Verfahrensaufhebung offiziell verkündet wird.

Nach erfolgter Verfahrensaufhebung wird das Insolvenzverfahren vom Gericht aufgehoben und somit juristisch beendet. Für den Schuldner bedeutet dies bei bewilligter Restschuldbefreiung den Eintritt in die Wohlverhaltensphase. In dieser Zeit müssen bestimmte Obliegenheiten erfüllt werden, wie die Ausübung einer angemessenen Erwerbstätigkeit oder die Pflicht, jegliche Erwerbseinkünfte über Freibeträge hinaus dem Treuhänder zu überlassen. Die strikte Befolgung dieser Regeln ist maßgeblich für die Erteilung der Restschuldbefreiung nach Ablauf der Frist.

Somit stellt die Beendigung des Insolvenzverfahrens einen Neuanfang für Schuldner dar, die die Chance erhalten, ohne die Last der überschuldeten Vergangenheit neu zu beginnen. Für die Gläubiger endet das Verfahren mit der Hoffnung auf eine möglichst umfassende Befriedigung ihrer Forderungen, auch wenn dies in der Praxis oft nicht vollständig erreicht wird. Trotz der Beendigung des Insolvenzverfahrens bleibt das Ziel einer wirtschaftlichen Stabilisierung und der Prävention zukünftiger Insolvenzen sowohl für individuelle Schuldner als auch für Unternehmen bestehen.

FAQ

Was ist die Insolvenzordnung?

Die Insolvenzordnung (InsO) ist das zentrale Gesetz in Deutschland zur Regelung von Insolvenzverfahren für Unternehmen und Privatpersonen. Ihr Hauptzweck ist es, eine gerechte Vermögensverteilung an die Gläubiger zu ermöglichen und dem Schuldner gegebenenfalls eine Restschuldbefreiung zu gewähren.

Welche Bedeutung hat die Insolvenzordnung für Unternehmen und Privatpersonen?

Die InsO definiert den rechtlichen Rahmen für die Abwicklung insolventer Gesellschaften und Einzelpersonen. Sie zielt darauf ab, die Insolvenzmasse fair zu verteilen, Unternehmen eine Sanierungschance zu bieten und überschuldeten Personen einen wirtschaftlichen Neubeginn durch Restschuldbefreiung zu ermöglichen.

Was sind die grundlegenden Ziele der Insolvenzordnung?

Die grundlegenden Ziele der InsO sind die gleichmäßige Befriedigung aller Gläubiger, eine effiziente Verwertung der Insolvenzmasse und das Eröffnen von Möglichkeiten zur Unternehmenssanierung sowie zum Schuldenerlass über die Restschuldbefreiung für Privatpersonen.

Was versteht man unter Verbraucherinsolvenz- und Regelinsolvenzverfahren?

Das Verbraucherinsolvenzverfahren richtet sich an Privatpersonen und Kleinunternehmer mit übersichtlichen Verhältnissen, während das Regelinsolvenzverfahren für juristische Personen und größere Unternehmen gilt. Die beiden Verfahrensarten unterscheiden sich in ihrem Ablauf und den Voraussetzungen.

Wie sind die Phasen eines Insolvenzverfahrens aufgeteilt?

Ein Insolvenzverfahren gliedert sich in das Eröffnungsverfahren zur Prüfung der Insolvenzgrundlage, das nachfolgende eigentliche Insolvenzverfahren mit der Verwertung der Insolvenzmasse durch den Insolvenzverwalter und den Verfahrensabschluss, der in die Restschuldbefreiung münden kann.

Welche Voraussetzungen müssen für die Anmeldung einer Insolvenz erfüllt sein?

Für eine Insolvenzanmeldung müssen gesetzlich festgelegte Insolvenzgründe wie Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen. Der Schuldner ist verpflichtet, zeitnah nach Erkennen der Insolvenz, spätestens jedoch innerhalb von drei Wochen, einen Antrag auf Insolvenz zu stellen.

Welche Aufgaben und Befugnisse hat der Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter ist dafür verantwortlich, die Insolvenzmasse zu sichern, zu verwalten und zu verwerten. Er kann das Geschäft des Schuldners fortsetzen oder einstellen und trägt wesentliche Entscheidungen im Rahmen des Insolvenzprozesses.

Wie erfolgt die Auswahl und Ernennung des Insolvenzverwalters?

Die Auswahl und Ernennung des Insolvenzverwalters erfolgt durch das zuständige Insolvenzgericht. Dabei wird besonders auf die Fachkompetenz und Unabhängigkeit des Verwalters Wert gelegt.

Welche Rechte und Pflichten haben die Gläubiger im Insolvenzverfahren?

Gläubiger müssen ihre Forderungen anmelden, um an der Verteilung der Insolvenzmasse beteiligt zu sein. Sie können in der Gläubigerversammlung über Verfahrensschritte abstimmen und sind im Gläubigerausschuss an der Überwachung des Insolvenzverwalters beteiligt.

Welche Auswirkungen hat die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens?

Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens geht das Verwaltungs- und Verfügungsrecht über das Vermögen des Schuldners auf den Insolvenzverwalter über. Gläubiger können ihre Ansprüche anmelden, und die Insolvenzmasse wird unter Beachtung gesetzlicher Vorschriften verwertet und verteilt.

Welche Sanierungs- und Restrukturierungsmöglichkeiten bietet die Insolvenzordnung?

Die InsO ermöglicht über den Insolvenzplan und das StaRUG (Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen) die Sanierung und Restrukturierung von Unternehmen, um diese zu erhalten und aus der Insolvenz zu führen, auch außerhalb formeller Insolvenzverfahren.

Wie erfolgt der Abschluss des Insolvenzverfahrens?

Der Abschluss des Insolvenzverfahrens erfolgt nach der Verwertung der Insolvenzmasse und der Befriedigung der Gläubiger durch die Aufhebung des Verfahrens durch das Insolvenzgericht. Bei Erteilung einer Restschuldbefreiung schließt sich die Wohlverhaltensphase an, an deren Ende die restlichen Schulden erlassen werden können.

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