Sie möchten wissen, welche Informationen die SCHUFA über Sie gespeichert hat und ob diese korrekt sind? Eine SCHUFA-Datenkopie anzufordern, ist Ihr Recht und ein wichtiger Schritt, um Ihre finanzielle Transparenz zu wahren.



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Was ist die SCHUFA-Datenkopie und warum sollten Sie sie anfordern?

Die SCHUFA Holding AG ist die größte deutsche Wirtschaftsauskunftei. Sie sammelt und speichert Daten über das Zahlungsverhalten von Verbrauchern und Unternehmen. Diese Informationen werden von Unternehmen wie Banken, Online-Shops oder Vermietern genutzt, um die Kreditwürdigkeit und Zuverlässigkeit von Personen zu prüfen. Eine SCHUFA-Datenkopie, auch als Selbstauskunft bekannt, gibt Ihnen detailliert Auskunft darüber, welche Daten über Sie bei der SCHUFA gespeichert sind.

Es gibt verschiedene Gründe, warum Sie eine SCHUFA-Datenkopie anfordern sollten:

  • Kontrolle und Transparenz: Sie erhalten Einblick in Ihre eigene finanzielle Historie und können nachvollziehen, welche Einträge über Sie existieren.
  • Fehlerprüfung: Überprüfen Sie, ob die gespeicherten Daten korrekt sind. Falsche oder veraltete Einträge können Ihre Kreditwürdigkeit negativ beeinflussen und sollten korrigiert werden.
  • Vorbereitung auf Kreditanträge: Bevor Sie einen Kredit beantragen oder eine größere Anschaffung tätigen, die eine Bonitätsprüfung erfordert, können Sie durch die Einsicht in Ihre Daten mögliche Hindernisse frühzeitig erkennen.
  • Schutz vor Identitätsdiebstahl: Ungewöhnliche oder unbekannte Einträge könnten auf Identitätsmissbrauch hindeuten.
  • Anbieterwechsel: Wenn Sie den Anbieter für Mobilfunk, Internet oder Strom wechseln möchten, spielt Ihre SCHUFA-Bonität oft eine Rolle.

Wie fordern Sie Ihre SCHUFA-Datenkopie an?

Die Anforderung einer SCHUFA-Datenkopie ist ein standardisierter Prozess. Die SCHUFA bietet verschiedene Möglichkeiten, Ihre Daten anzufordern:

Kostenfreie Datenkopie nach Artikel 15 der DSGVO

Gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie das Recht auf eine kostenfreie Selbstauskunft. Diese muss mindestens einmal pro Jahr erbracht werden. Sie können diese Datenkopie direkt über die Webseite der SCHUFA beantragen. Dort finden Sie ein Online-Formular, das Sie ausfüllen müssen. Für die Verifizierung Ihrer Identität werden in der Regel Kopien eines Ausweisdokuments (Personalausweis oder Reisepass) benötigt.

Kostenpflichtige Bonitätsauskunft (SCHUFA-Zertifikat)

Neben der kostenfreien Datenkopie bietet die SCHUFA auch kostenpflichtige Bonitätsauskünfte an. Diese sind oft in einem übersichtlicheren Format aufbereitet und beinhalten eine Zusammenfassung Ihrer Bonitätseinstufung, die von Unternehmen direkt genutzt werden kann. Diese Auskünfte sind nicht identisch mit der kostenfreien Datenkopie nach DSGVO, da sie auf die Bedürfnisse von Geschäftspartnern zugeschnitten sind.

Antrag per Post

Sie können den Antrag auf eine kostenfreie Datenkopie auch schriftlich per Post an die SCHUFA senden. Hierfür müssen Sie ebenfalls ein Antragsformular ausfüllen und dieses zusammen mit einer Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses an die zuständige Stelle der SCHUFA schicken. Die genaue Adresse finden Sie auf der Webseite der SCHUFA.

Inhalt Ihrer SCHUFA-Datenkopie

Ihre SCHUFA-Datenkopie ist ein umfassendes Dokument, das verschiedene Arten von Informationen über Sie enthält. Es ist wichtig, die einzelnen Bestandteile zu verstehen:

Personenbezogene Daten

Hierzu gehören grundlegende Informationen wie Ihr Name, Ihre Anschriften (aktuelle und frühere), Ihr Geburtsdatum und eventuell frühere Namen. Diese Daten dienen der eindeutigen Identifizierung Ihrer Person.

Basisscore

Der Basisscore ist eine numerische Bewertung Ihrer Bonität. Er wird auf Basis verschiedener Merkmale berechnet und gibt Auskunft darüber, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nachkommen. Ein niedrigerer Score bedeutet ein höheres Risiko für den Anfragenden.

Historische Daten über Zahlungsverhalten

Dies ist der Kern Ihrer SCHUFA-Akte. Hier finden Sie Informationen über:

  • Kreditverträge: Laufende und abgeschlossene Kredite, Darlehen, Ratenzahlungen.
  • Kreditkarten: Informationen über die Führung von Kreditkartenkonten.
  • Konten: Informationen über Girokonten, Dispositionskredite.
  • Verträge mit Dienstleistern: Mobilfunkverträge, Internetverträge, Strom- und Gaslieferverträge.
  • Anfragen: Welche Unternehmen haben Ihre Bonität geprüft und wann.
  • Negativmerkmale: Dies sind die wichtigsten Einträge, die Ihre Bonität negativ beeinflussen können. Dazu gehören:
    • Offene Forderungen: Nicht bezahlte Rechnungen oder Mahnbescheide.
    • Gerichtliche Entscheidungen: Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, eidesstattliche Versicherungen.
    • Insolvenzverfahren: Informationen über laufende oder abgeschlossene Insolvenzverfahren.
    • Kündigungen: Verträge, die aufgrund von Zahlungsrückständen gekündigt wurden.

Informationen zu Anfragen

Jede Anfrage zur Bonitätsprüfung, die ein Unternehmen bei der SCHUFA stellt, wird vermerkt. Diese Einträge sind wichtig, um nachvollziehen zu können, wer wann Ihre Bonität geprüft hat. Bestimmte Arten von Anfragen (z.B. eine „Anfrage Kreditkonditionen“) sind für andere Unternehmen nicht sichtbar und wirken sich daher nicht negativ auf Ihre Bonität aus. „Anfragen Bonitätsprüfung“ hingegen können von anderen Unternehmen eingesehen werden.

Strukturierung und Übersicht Ihrer SCHUFA-Datenkopie

Die SCHUFA-Datenkopie ist in der Regel klar strukturiert, um Ihnen die Einsicht zu erleichtern. Die wichtigsten Informationen lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Kategorie Beschreibung Relevanz für Sie
Persönliche Basisdaten Name, Geburtsdatum, aktuelle und frühere Adressen. Dient der eindeutigen Identifikation. Stellt sicher, dass die Daten korrekt Ihrer Person zugeordnet sind.
Vertragsinformationen Details zu bestehenden und beendeten Verträgen (Kredite, Girokonten, Mobilfunk etc.). Zeigt, welche finanziellen Verpflichtungen und Verträge in der Vergangenheit bestanden.
Negativmerkmale Einträge über Zahlungsrückstände, Mahnbescheide, Gerichtsvollstreckungen, Insolvenzverfahren. Entscheidend für Ihre Bonitätseinstufung. Muss auf Korrektheit und Aktualität geprüft werden.
Anfragen & Vermerke Auflistung der Anfragen durch Dritte sowie Vermerke zu Bonitätsprüfungen. Gibt Aufschluss darüber, wer Ihre Bonität geprüft hat. Wichtig zur Erkennung von ungewöhnlichen Abfragen.
Bonitätsinformationen (Scores) Der SCHUFA-Basisscore und ggf. weitere Score-Werte. Eine numerische Einschätzung Ihrer Kreditwürdigkeit. Hilft, die Einschätzung der SCHUFA zu verstehen.

Was tun, wenn Ihre SCHUFA-Daten fehlerhaft sind?

Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die in Ihrer SCHUFA-Akte gespeicherten Daten korrekt und aktuell sind. Fehlerhafte Einträge können Ihre Kreditwürdigkeit erheblich beeinträchtigen und Ihnen den Zugang zu Krediten, Wohnraum oder gewünschten Dienstleistungen erschweren. Wenn Sie beim Prüfen Ihrer Datenkopie Unstimmigkeiten feststellen, sollten Sie umgehend handeln:

Schriftliche Korrekturaufforderung

Kontaktieren Sie die SCHUFA schriftlich und legen Sie detailliert dar, welcher Eintrag fehlerhaft ist. Fügen Sie Belege bei, die Ihre Angaben stützen. Dies können beispielsweise Zahlungsbestätigungen, Bestätigungsschreiben über die Beendigung von Verträgen oder gerichtliche Beschlüsse sein.

Nachweis der Richtigkeit

Wenn ein Eintrag aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten erfolgt ist, aber die Forderung inzwischen beglichen wurde, legen Sie den entsprechenden Zahlungsnachweis vor. Die SCHUFA ist verpflichtet, nach Prüfung Ihrer Nachweise korrekte Daten zu speichern und fehlerhafte zu löschen.

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Löschfristen beachten

Daten bei der SCHUFA unterliegen Löschfristen. Bezahlte Forderungen werden in der Regel nach drei Jahren gelöscht. Nicht bezahlte Forderungen oder gerichtliche Entscheidungen haben längere Fristen. Informationen zur Löschung finden Sie auch auf der Webseite der SCHUFA.

Beschwerde bei der Datenschutzbehörde

Sollte die SCHUFA trotz Ihrer Bemühungen fehlerhafte Daten nicht korrigieren, können Sie sich an die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde wenden.

Wann werden SCHUFA-Einträge gelöscht?

Die Löschung von Einträgen bei der SCHUFA ist ein wichtiger Aspekt der Datensparsamkeit. Grundsätzlich gilt:

  • Nach Erledigung von Forderungen: Wurde eine Forderung bezahlt, wird diese Information in der SCHUFA vermerkt. Nach drei Jahren ab dem Ende des Jahres, in dem die Forderung erledigt wurde, werden diese Einträge gelöscht.
  • Anfragen: Anfragen zur Bonitätsprüfung werden in der Regel nach 12 Monaten gelöscht.
  • Negativmerkmale: Bei schwerwiegenden Negativmerkmalen wie einem gerichtlichen Titel oder der Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beträgt die Frist ebenfalls drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem die Erledigung eingetreten ist.
  • Insolvenzverfahren: Nach der Restschuldbefreiung eines Verbrauchers werden die Daten nach einer bestimmten Frist gelöscht.

Es ist wichtig zu verstehen, dass die SCHUFA nicht jede Information unendlich lange speichern darf. Die genauen Fristen sind in den Datenschutzrichtlinien und gesetzlichen Bestimmungen geregelt.

FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Schufa Datenkopie

Wie oft kann ich eine kostenlose SCHUFA-Datenkopie anfordern?

Gemäß Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben Sie das Recht auf eine kostenfreie Selbstauskunft, die Ihnen mindestens einmal pro Jahr zur Verfügung gestellt werden muss. Viele Auskunfteien, einschließlich der SCHUFA, bieten diese kostenfreie Datenkopie an.

Wie lange dauert die Zusendung der SCHUFA-Datenkopie?

Nachdem Sie alle erforderlichen Unterlagen eingereicht und Ihre Identität verifiziert haben, beträgt die Bearbeitungszeit für die SCHUFA-Datenkopie in der Regel einige Tage bis maximal zwei Wochen. Die Zustellung erfolgt meist per Post.

Was ist der Unterschied zwischen der kostenlosen Datenkopie und dem SCHUFA-Zertifikat?

Die kostenlose Datenkopie nach DSGVO ist eine vollständige Auflistung aller bei der SCHUFA über Sie gespeicherten Daten und dient primär Ihrer Information und Kontrolle. Das SCHUFA-Zertifikat ist eine kostenpflichtige, verkürzte und speziell aufbereitete Bonitätsauskunft, die von Unternehmen häufig zur schnellen Prüfung der Kreditwürdigkeit angefordert wird.

Kann ich meine SCHUFA-Datenkopie online einsehen?

Ja, die SCHUFA bietet die Möglichkeit, die Datenkopie teilweise online über ihr Portal anzufordern und einzusehen. Für die vollständige kostenfreie Datenkopie nach DSGVO müssen Sie jedoch in der Regel einen Antrag stellen, der dann per Post zugesandt wird. Einige Unternehmen bieten auch digitale Versionen an, die oft kostenpflichtig sind.

Was sind „Merkmalverknüpfungen“ in meiner SCHUFA-Datenkopie?

Merkmalverknüpfungen beschreiben, wie verschiedene Informationen in Ihrer SCHUFA-Akte miteinander in Beziehung gesetzt werden, um Ihre Bonität zu bewerten. Dies kann beispielsweise die Verknüpfung von Adressdaten mit der Dauer von Vertragsbeziehungen beinhalten.

Muss ich für die Anforderung der Datenkopie bezahlen?

Nein, die Anforderung einer vollständigen Datenkopie gemäß Artikel 15 der DSGVO ist für Sie einmal pro Jahr kostenfrei. Kostenpflichtig sind lediglich spezielle Bonitätsauskünfte oder Zertifikate, die für den Geschäftsverkehr bestimmt sind.

Wie kann ich einen falschen Eintrag in meiner SCHUFA-Akte löschen lassen?

Wenn Sie einen falschen Eintrag feststellen, müssen Sie diesen schriftlich bei der SCHUFA reklamieren. Legen Sie Beweise für die Korrektur vor, wie z.B. Zahlungsnachweise oder Bestätigungsschreiben. Die SCHUFA ist verpflichtet, den Sachverhalt zu prüfen und bei Bestätigung des Fehlers den Eintrag zu korrigieren oder zu löschen.

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