Möchten Sie Ihre Bonitätsdaten bei der SCHUFA löschen lassen oder die Zustimmung zu deren Speicherung widerrufen? Hier erfahren Sie, ob und wie Sie die Löschung Ihrer SCHUFA-Daten beantragen können und welche Rechte Sie dabei haben.
Benötigten Sie in Ihrer Situation einen kleinen Kredit?Berechnen Sie hier Ihre monatliche Rate und sichern Sie sich unverbindlich einen kleinen Wunschkredit:
schnell ✓ sicher ✓ transparent ✓
Was bedeutet SCHUFA kündigen und welche Optionen gibt es?
Der Begriff „SCHUFA kündigen“ ist im rechtlichen Sinne nicht korrekt, da es sich bei der SCHUFA um eine Auskunftei handelt, bei der Sie kein „Kundenkonto“ im herkömmlichen Sinne haben, das Sie kündigen könnten. Vielmehr können Sie Ihre Zustimmung zur Datenverarbeitung widerrufen und unter bestimmten Umständen eine Löschung Ihrer Daten beantragen. Die SCHUFA sammelt und speichert Informationen über Ihre finanzielle Zuverlässigkeit, um diese an Vertragspartner weiterzugeben. Sie haben jedoch das Recht, Auskunft über Ihre bei der SCHUFA gespeicherten Daten zu erhalten und zu veranlassen, dass diese unter bestimmten Voraussetzungen gelöscht werden.
Ihre Rechte bezüglich SCHUFA-Daten
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gewähren Ihnen weitreichende Rechte im Hinblick auf Ihre personenbezogenen Daten. Dazu gehört auch das Recht auf Auskunft und das Recht auf Löschung. Sie können jederzeit eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA beantragen, um Einblick in die über Sie gespeicherten Informationen zu erhalten.
Grundlagen der Datenverarbeitung durch die SCHUFA
Die SCHUFA speichert verschiedene Arten von Daten, darunter:
- Personendaten: Name, Anschrift, Geburtsdatum.
- Vertragsdaten: Informationen über abgeschlossene Verträge (z.B. Mobilfunk, Kreditkarten, Girokonten), deren Laufzeit und Zahlungsverhalten.
- Informationen über Anfragen: Welche Unternehmen Ihre Bonität abgefragt haben.
- Negativmerkmale: Vermerke über Zahlungsrückstände, Kündigungen von Verträgen wegen Zahlungsverzugs oder Insolvenzverfahren. Diese werden nach einer bestimmten Frist automatisch gelöscht.
Die Speicherung dieser Daten dient dem Schutz der Vertragspartner vor Zahlungsausfällen und der Vermeidung von Kreditausfällen.
Wann können Sie die Löschung von SCHUFA-Daten verlangen?
Eine vollständige und sofortige Löschung aller Ihrer Daten bei der SCHUFA ist in der Regel nicht möglich, solange vertragsbezogene Daten gespeichert werden dürfen. Jedoch gibt es spezifische Fälle, in denen Sie eine Löschung verlangen können:
- Falsche oder veraltete Daten: Wenn Sie feststellen, dass falsche oder nicht mehr aktuelle Daten über Sie gespeichert sind, haben Sie das Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser spezifischen Einträge.
- Automatische Löschungsfristen: Bestimmte negative Einträge (z.B. Zahlungsrückstände) werden nach einer gesetzlich festgelegten Frist von drei Jahren nach Begleichung der Forderung automatisch von der SCHUFA gelöscht. Diese Frist beginnt in der Regel am Ende des Jahres, in dem die Forderung beglichen wurde.
- Widerruf der Einwilligung: Sie können Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung durch die SCHUFA widerrufen. Dies bedeutet jedoch nicht zwangsläufig, dass sofort alle Daten gelöscht werden, insbesondere wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder die Daten zur Erfüllung bestehender Verträge noch benötigt werden.
- Nicht mehr bestehende Verträge: Nach Beendigung eines Vertrages und vollständiger Erfüllung aller Verpflichtungen können bestimmte Daten gespeichert bleiben, bis die regulären Löschfristen abgelaufen sind. Bei fehlendem berechtigten Interesse an der weiteren Speicherung kann eine frühere Löschung angestrebt werden.
Schufa-Auskunft anfordern: Der erste Schritt
Bevor Sie weitere Schritte unternehmen, ist es ratsam, eine kostenlose Selbstauskunft bei der SCHUFA einzuholen. Dies ermöglicht Ihnen, einen genauen Überblick über alle über Sie gespeicherten Daten zu erhalten und mögliche Unstimmigkeiten zu identifizieren. Die SCHUFA bietet diese Auskunft einmal im Jahr gemäß § 34 BDSG kostenlos an. Sie können diese online auf der Website der SCHUFA beantragen.
Formulierung eines Antrags auf Löschung oder Berichtigung
Wenn Sie fehlerhafte Daten entdeckt haben oder der Meinung sind, dass Daten zu Unrecht gespeichert werden, sollten Sie schriftlich einen Antrag auf Berichtigung oder Löschung bei der SCHUFA stellen. Ihr Schreiben sollte folgende Punkte beinhalten:
- Ihre vollständigen persönlichen Daten (Name, Geburtsdatum, aktuelle Anschrift).
- Eine klare Benennung der Daten, die Sie berichtigt oder gelöscht haben möchten.
- Eine Begründung, warum die Daten fehlerhaft oder zu Unrecht gespeichert sind. Fügen Sie gegebenenfalls Nachweise bei (z.B. Zahlungsbelege, Bestätigungen über die Erfüllung von Forderungen).
- Eine Fristsetzung für die Beantwortung und Umsetzung Ihres Anliegens.
- Das Datum und Ihre Unterschrift.
Senden Sie den Antrag per Einschreiben, um einen Nachweis über den Versand zu haben.
Die Rolle der DSGVO und Ihre Rechte
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) stärkt Ihre Rechte im Umgang mit personenbezogenen Daten. Gemäß Artikel 17 DSGVO haben Sie das Recht auf „Recht auf Löschung“ („Recht auf Vergessenwerden“). Dieses Recht greift, wenn:
- Die personenbezogenen Daten für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind.
- Sie Ihre Einwilligung widerrufen, auf die sich die Verarbeitung stützte, und es an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung fehlt.
- Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen und keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vorliegen.
- Die personenbezogenen Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
- Die Löschung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist.
Es ist wichtig zu verstehen, dass dieses Recht nicht absolut ist und es Ausnahmen gibt, insbesondere wenn die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
Was passiert nach der Löschung oder Berichtigung?
Nachdem die SCHUFA Ihrem Antrag auf Löschung oder Berichtigung stattgegeben hat, werden die entsprechenden Daten aus dem Bonitätsscore entfernt. Dies kann sich positiv auf Ihren Score auswirken, insbesondere wenn es sich um die Korrektur negativer oder veralteter Einträge handelte. Die SCHUFA ist verpflichtet, Ihnen die erfolgte Berichtigung oder Löschung zu bestätigen.
Die Bedeutung des SCHUFA-Scores
Ihr SCHUFA-Score ist ein numerischer Wert, der Ihre Kreditwürdigkeit widerspiegelt. Er wird von Banken, Vermietern und vielen anderen Unternehmen genutzt, um das Risiko von Zahlungsausfällen einzuschätzen. Ein niedriger Score kann dazu führen, dass Sie Schwierigkeiten bei der Eröffnung eines Bankkontos, dem Abschluss eines Mobilfunkvertrags, der Anmietung einer Wohnung oder der Beantragung eines Kredits haben.
Ihre Daten im Ausland und SCHUFA
Die SCHUFA sammelt keine Daten aus dem Ausland und speichert diese auch nicht. Ihre Daten beziehen sich ausschließlich auf Ihre wirtschaftlichen Aktivitäten innerhalb Deutschlands. Wenn Sie im Ausland leben, aber in Deutschland wirtschaftlich aktiv sind (z.B. durch ein deutsches Bankkonto oder ein deutsches Mobilfunkabonnement), können diese Aktivitäten in Ihrer SCHUFA-Akte erfasst werden.
Jetzt hier unverbindlich 7.500 € Kredit ohne Schufa beantragen! ➤➤Tabellarische Übersicht der wichtigsten Punkte
| Aspekt | Beschreibung | Relevanz für Sie |
|---|---|---|
| Selbstauskunft | Kostenlose Einsicht in Ihre gespeicherten Daten bei der SCHUFA. | Grundlage zur Überprüfung und Identifizierung von Fehlern. |
| Datenarten | Personendaten, Vertragsdaten, Anfragen, Negativmerkmale. | Verständnis, welche Informationen über Sie vorliegen. |
| Löschungsfristen | Gesetzlich geregelte Fristen für die automatische Löschung von Negativmerkmalen (meist 3 Jahre nach Begleichung). | Wissen, wann Einträge automatisch verschwinden. |
| Recht auf Berichtigung/Löschung | Anspruch auf Korrektur falscher oder Löschung unrechtmäßig gespeicherter Daten. | Möglichkeit, fehlerhafte Einträge zu entfernen. |
| DSGVO | Datenschutz-Grundverordnung mit Rechten wie „Recht auf Vergessenwerden“. | Gestärkte Rechte im Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten. |
Mögliche Schwierigkeiten und Vorgehensweisen
Manchmal kann es vorkommen, dass die SCHUFA Anträgen auf Löschung oder Berichtigung nicht oder nicht vollständig nachkommt. In solchen Fällen ist es ratsam,:
- Erneute schriftliche Aufforderung: Setzen Sie der SCHUFA erneut eine Frist und legen Sie dar, warum Sie mit der bisherigen Antwort nicht zufrieden sind.
- Datenschutzbehörde einschalten: Wenn Sie weiterhin keine zufriedenstellende Antwort erhalten oder die SCHUFA Ihr Anliegen zu Unrecht ablehnt, können Sie sich an die zuständige Landesdatenschutzbehörde wenden. Diese ist befugt, die Einhaltung der Datenschutzgesetze zu prüfen.
- Rechtliche Beratung: In komplexen Fällen kann die Konsultation eines auf Datenschutz spezialisierten Rechtsanwalts sinnvoll sein.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu SCHUFA kündigen
Kann ich meine SCHUFA-Daten komplett löschen lassen?
Eine vollständige und sofortige Löschung aller Ihrer Daten bei der SCHUFA ist in der Regel nicht möglich, solange berechtigte Interessen an der Speicherung bestehen oder gesetzliche Aufbewahrungsfristen gelten. Sie können jedoch die Löschung fehlerhafter oder unrechtmäßig gespeicherter Daten sowie die automatische Löschung von Negativmerkmalen nach Ablauf der Fristen veranlassen.
Wie lange dauert die automatische Löschung von negativen SCHUFA-Einträgen?
Negativeinträge wie z.B. offene Forderungen werden in der Regel drei Jahre nach vollständiger Begleichung der Forderung automatisch von der SCHUFA gelöscht. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem die Forderung beglichen wurde.
Was bedeutet der Widerruf meiner Einwilligung zur Datenverarbeitung durch die SCHUFA?
Wenn Sie Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung widerrufen, darf die SCHUFA Ihre Daten auf dieser Basis nicht mehr verarbeiten. Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass alle gespeicherten Daten sofort gelöscht werden, insbesondere wenn andere Rechtsgrundlagen für die Speicherung bestehen.
Kann ich die SCHUFA bitten, meinen Score zu verbessern?
Sie können die SCHUFA nicht direkt bitten, Ihren Score zu verbessern. Die Verbesserung Ihres Scores ist das Ergebnis korrekter und aktueller Daten in Ihrer Akte sowie eines positiven Zahlungsverhaltens über einen längeren Zeitraum.
Welche Daten werden auf keinen Fall aus meiner SCHUFA-Akte gelöscht?
Daten, die für die Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen notwendig sind, werden nicht ohne Weiteres gelöscht. Auch die Tatsache, dass eine Auskunft über Ihre Bonität angefragt wurde, bleibt für eine bestimmte Zeit vermerkt.
Wie oft kann ich eine kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft erhalten?
Sie haben gemäß § 34 BDSG einmal im Kalenderjahr Anspruch auf eine kostenlose Selbstauskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten. Darüber hinausgehende Auskünfte können kostenpflichtig sein.
Kann ein Eintrag aufgrund einer Insolvenz bei der SCHUFA gelöscht werden?
Nach Beendigung eines Insolvenzverfahrens und der Erteilung der Restschuldbefreiung werden die entsprechenden Vermerke bei der SCHUFA nach einer Frist von drei Jahren gelöscht. Zuvor ist eine vorzeitige Löschung in der Regel nicht möglich.
Jetzt hier unverbindlich 7.500 € Kredit ohne Schufa beantragen! ➤➤➤